Betreff
Änderungsantrag zu TOP 1 - Beschlussvorlage 0967/2013 (CDU)
Vorlage
1465/2013
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Im Entwurf ist vorgesehen, dass sich die Klausel von 10 Prozent Wohnfläche im öffentlich geförderten Wohnungsbau nur auf einen Teil der Gesamtfläche und dies entlang der unter Lärmgesichtspunkten besonders problematischen Rheinallee bezieht, also nicht auf die gesamte im N 84 für Wohnungsbau vorgesehene Bruttogeschoßfläche. Dies wird dem Bedarf nicht gerecht.

 

Gemäß der Empirica-Studie sind in Mainz 5000 bis 6000 Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein registriert. Die von allen Parteien einstimmig verabschiedete Konzeption für die soziale Wohnraumversorgung belegt den dringenden Handlungsbedarf, der über die Ausweisung von 10 Prozent weit hinausgeht.

 

Die Kommunalpolitik ist gefordert, die Bedarfserfüllung nicht nur verbal zu postulieren, sondern für die Realisierung zu sorgen.

 

Es ist auf eine Spreizung zur Erhaltung stabiler Bevölkerungsstrukturen  zu achten, damit keine sozialen Ghettos entstehen. Das kann im Zollhafengebiet  sichergestellt werden.

 

Die in der öffentlichen Diskussion angesprochenen weiteren Standorte sind zusätzlich dringend erforderlich. Allerdings ist es abwegig, zum Beispiel auf dem IBM-Gelände eine  Monostruktur mit unrealistischen 2500 Wohneinheiten und deren Realisierungsbeginn in 2014 zu verweisen.