Begründung:
Im
Entwurf ist vorgesehen, dass sich die Klausel von 10 Prozent Wohnfläche im
öffentlich geförderten Wohnungsbau nur auf einen Teil der Gesamtfläche und dies
entlang der unter Lärmgesichtspunkten besonders problematischen Rheinallee
bezieht, also nicht auf die gesamte im N 84 für Wohnungsbau vorgesehene
Bruttogeschoßfläche. Dies wird dem Bedarf nicht gerecht.
Gemäß
der Empirica-Studie sind in Mainz 5000 bis 6000 Wohnungssuchende mit
Wohnberechtigungsschein registriert. Die von allen Parteien einstimmig
verabschiedete Konzeption für die soziale Wohnraumversorgung belegt den
dringenden Handlungsbedarf, der über die Ausweisung von 10 Prozent weit hinausgeht.
Die
Kommunalpolitik ist gefordert, die Bedarfserfüllung nicht nur verbal zu
postulieren, sondern für die Realisierung zu sorgen.
Es
ist auf eine Spreizung zur Erhaltung stabiler Bevölkerungsstrukturen zu achten, damit keine sozialen Ghettos
entstehen. Das kann im Zollhafengebiet
sichergestellt werden.
Die in der öffentlichen Diskussion angesprochenen weiteren
Standorte sind zusätzlich dringend erforderlich. Allerdings ist es abwegig, zum
Beispiel auf dem IBM-Gelände eine
Monostruktur mit unrealistischen 2500 Wohneinheiten und deren
Realisierungsbeginn in 2014 zu verweisen.