Betreff
Gewerbeanmeldungen durch EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien (PRO MAINZ)
Vorlage
1436/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)

Unbeschränkt arbeiten dürfen bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Deutschland erst von 2014 an, sie können sich jedoch selbstständig machen. Haben sie in Deutschland ihren Wohnsitz, dürfen sie bereits Kindergeld in Anspruch nehmen - und in Ausnahmefällen auch Hartz IV. Das machen immer mehr Armutsmigranten, oft mit der Hilfe von Schleppern. Sie haben oft keine Krankenversicherung und sprechen kein Deutsch. Von ihren Rechten macht eine deutlich wachsende Zahl dieses Personenkreises Gebrauch. Das zeigen neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach erhielten im Februar 2013 29.000 Bürger aus Rumänien und Bulgarien Kindergeld. Dies entspricht einem Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um 39 Prozent. Eine ähnlich starke Zunahme gibt es bei den Hartz-IV-Empfängern aus den beiden Ländern. Der BA-Statistik zufolge stieg die Zahl der erwerbsfähigen bulgarischen und rumänischen Hartz-IV-Empfänger binnen 12 Monaten bis Ende 2012 um 32 Prozent auf 22.000. Seit dem Beitritt der beiden Staaten zur EU im Jahr 2007 hat sich diese Zahl nahezu verdreifacht. In einigen Städten gebe es erhebliche Probleme mit den Zuzüglern, von denen viele zur Minderheit der Roma gehören. In einem Positionspapier stellt der Deutsche Städtetag fest, "dass die soziale Notlage der Menschen vielfach missbraucht wird, indem organisiert durch Schlepper gegen ein hohes Entgelt die Vorbereitung der Kindergeldanträge sowie die Vorbereitung des Gewerbezulassungsverfahrens oder die Vermittlung von Wohnraum zu Wuchermieten vorgenommen wird". Bei der Stadt Mannheim heißt es dazu: Bei dem Anstieg der Gewerbeanmeldungen seit 2007 handele es sich in aller Regel "um scheinselbständige, eigentlich ausbeuterische abhängige Beschäftigungsverhältnisse". Die Sozialverwaltung von Berlin-Neukölln merkt an, dass die Einkommen meistens nicht zur Existenzsicherung reichten und deshalb Anspruch auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen bestehe.