Unbeschränkt
arbeiten dürfen bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Deutschland erst
von 2014 an, sie können sich jedoch selbstständig machen. Haben sie in
Deutschland ihren Wohnsitz, dürfen sie bereits Kindergeld in Anspruch nehmen -
und in Ausnahmefällen auch Hartz IV. Das machen immer mehr Armutsmigranten, oft
mit der Hilfe von Schleppern. Sie haben oft keine Krankenversicherung und
sprechen kein Deutsch. Von ihren Rechten macht eine deutlich wachsende Zahl
dieses Personenkreises Gebrauch. Das zeigen neue Zahlen der Bundesagentur für
Arbeit (BA). Danach erhielten im Februar 2013 29.000 Bürger aus Rumänien und
Bulgarien Kindergeld. Dies entspricht einem Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um
39 Prozent. Eine ähnlich starke Zunahme gibt es bei den Hartz-IV-Empfängern aus
den beiden Ländern. Der BA-Statistik zufolge stieg die Zahl der erwerbsfähigen
bulgarischen und rumänischen Hartz-IV-Empfänger binnen 12 Monaten bis Ende 2012
um 32 Prozent auf 22.000. Seit dem Beitritt der beiden Staaten zur EU im Jahr
2007 hat sich diese Zahl nahezu verdreifacht. In einigen Städten gebe es
erhebliche Probleme mit den Zuzüglern, von denen viele zur Minderheit der Roma
gehören. In einem Positionspapier stellt der Deutsche Städtetag fest,
"dass die soziale Notlage der Menschen vielfach missbraucht wird, indem
organisiert durch Schlepper gegen ein hohes Entgelt die Vorbereitung der
Kindergeldanträge sowie die Vorbereitung des Gewerbezulassungsverfahrens oder
die Vermittlung von Wohnraum zu Wuchermieten vorgenommen wird". Bei der
Stadt Mannheim heißt es dazu: Bei dem Anstieg der Gewerbeanmeldungen seit 2007
handele es sich in aller Regel "um
scheinselbständige, eigentlich ausbeuterische abhängige
Beschäftigungsverhältnisse". Die Sozialverwaltung von Berlin-Neukölln
merkt an, dass die Einkommen meistens nicht zur Existenzsicherung reichten und
deshalb Anspruch auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen bestehe.