Die
Überwachung des öffentlichen Raumes durch Videokameras ist u.a. angesichts der
weltweiten Diskussion um den Schutz persönlicher Daten ein viel diskutiertes
Thema. Das Argument der Sicherheit steht
dabei häufig den Grund- und Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger entgegen.
Sowohl
private Eigentümer und Geschäftsinhaber als auch Kommunen und der Staat durch
seine Sicherheitsbehörden setzen zu Abschreckungs- und Aufklärungszwecken
verschiedene Mittel der Videoüberwachung ein. Meist ist für Passant_innen, die
sich im öffentlichen Raum bewegen nicht erkennbar, ob sie gerade von
Videokameras erfasst werden.
Seit
2011 hat die Stadt Mainz eine weitgehende Dienstanweisung, die den Betrieb von
Videoüberwachungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung
verbindlich und nach strengen Datenschutzrichtlinien regelt.
Videoüberwachungsanlagen,
die nicht im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung liegen
sind aber dennoch vorhanden.