Betreff
Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Vorlage
1378/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Überwachung des öffentlichen Raumes durch Videokameras ist u.a. angesichts der weltweiten Diskussion um den Schutz persönlicher Daten ein viel diskutiertes Thema. Das Argument der Sicherheit  steht dabei häufig den Grund- und Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger entgegen.

Sowohl private Eigentümer und Geschäftsinhaber als auch Kommunen und der Staat durch seine Sicherheitsbehörden setzen zu Abschreckungs- und Aufklärungszwecken verschiedene Mittel der Videoüberwachung ein. Meist ist für Passant_innen, die sich im öffentlichen Raum bewegen nicht erkennbar, ob sie gerade von Videokameras erfasst werden.

Seit 2011 hat die Stadt Mainz eine weitgehende Dienstanweisung, die den Betrieb von Videoüberwachungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung verbindlich und nach strengen Datenschutzrichtlinien regelt.

Videoüberwachungsanlagen, die nicht im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung liegen sind aber dennoch vorhanden.