Betreff
Möglichkeiten zur Umwandlung der Rechtsform der Stadtwerke Mainz AG (ödp)
Vorlage
1340/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Stadtwerke Mainz AG ist durch ihre Rechtsform  allein ihren wirtschaftlichen Interessen verpflichtet. Es bestehen daher gegenwärtig überhaupt keine Einflussmöglichkeiten von Seiten der Stadt bzw. des Stadtrates oder der ZBM. Dabei ist es unerheblich, dass ZBM und Stadt Eigentümer der Gesellschaft sind. Ein Durchgriffsrecht besteht nicht. Selbst Beschlüsse des Aufsichtsrates muss der Geschäftsführer nicht umsetzen, wenn sie den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens zuwider laufen. Vor allem in der Diskussion um das Kohlekraftwerk wurde die Machtlosigkeit des Stadtrates deutlich.

 

Dies ist umso bedenklicher als die  Stadtwerke Mainz AG bedeutenden Einfluss auf die wirtschaftlichen Belange und auf Fragen der Daseinsvorsorge der Stadt Mainz hat. Per Überleitungsvertrag vom 1. Juli 1971 wurden der Gesellschaft diverse Rechte und Pflichten übertragen, die mit der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, dem öffentlichen Nahverkehr und dem Betrieb eines Hafens, der städtischen Fernmeldeanlagen sowie mit dem Betrieb der Straßenbeleuchtung zusammenhängen.

 

Zum 1. Januar 2011 wurden die städtischen Anteile der Stadtwerke Mainz AG zu 89,11% in die ZBM eingebracht. Die direkte Beteiligung der Stadt an der Stadtwerke Mainz AG beträgt seither nur noch 4,79 %. Die Stadtwerke AG hält eigene Anteile in Höhe von 6,1 %.