Die Stadtwerke Mainz AG
ist durch ihre Rechtsform allein ihren wirtschaftlichen Interessen
verpflichtet. Es bestehen daher gegenwärtig überhaupt keine
Einflussmöglichkeiten von Seiten der Stadt bzw. des Stadtrates oder der ZBM.
Dabei ist es unerheblich, dass ZBM und Stadt Eigentümer der Gesellschaft sind.
Ein Durchgriffsrecht besteht nicht. Selbst Beschlüsse des Aufsichtsrates muss
der Geschäftsführer nicht umsetzen, wenn sie den wirtschaftlichen Interessen
des Unternehmens zuwider laufen. Vor allem in der Diskussion um
das Kohlekraftwerk wurde die Machtlosigkeit des Stadtrates deutlich.
Dies ist umso
bedenklicher als die Stadtwerke Mainz AG
bedeutenden Einfluss auf die wirtschaftlichen Belange und auf Fragen der
Daseinsvorsorge der Stadt Mainz hat. Per Überleitungsvertrag vom 1. Juli 1971
wurden der Gesellschaft diverse Rechte und Pflichten übertragen, die mit der
Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, dem öffentlichen Nahverkehr und dem
Betrieb eines Hafens, der städtischen Fernmeldeanlagen sowie mit dem Betrieb
der Straßenbeleuchtung zusammenhängen.
Zum 1. Januar 2011
wurden die städtischen Anteile der Stadtwerke Mainz AG zu 89,11% in die ZBM
eingebracht. Die direkte Beteiligung der Stadt an der Stadtwerke Mainz AG
beträgt seither nur noch 4,79 %. Die Stadtwerke AG hält eigene Anteile in Höhe
von 6,1 %.