Betreff
Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsausschusses und des städt. Revisionsamtes zum Jahresabschluss der Landeshauptstadt Mainz Haushaltsjahr 2009 Schlussbericht des städt. Revisionsamtes über Prüfungsfeststellungen in den Haushaltsjahren. 2009 und 2010 Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2009 und die Entlastung des Oberbürgermeisters, Bürgermeisters und Beigeordneten
Vorlage
1293/2013
Aktenzeichen
14 00 41
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt von den Prüfungsberichten und dem Schlussbericht Kenntnis.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt gemäß § 113 GemO fest, dass der Jahresabschluss und der Anhang mit Anlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Mainz vermittelt.

 

Der Ausschuss empfiehlt  - unter Berücksichtigung der vorgenannten Feststellungen - dem Stadtrat den Jahresabschluss festzustellen.  Die Korrekturen und noch zu treffenden Maßnahmen sind zeitnah auszuräumen.

 

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2009 und in einem gesonderten Beschluss die Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten.

 

Die Berichterstattung erfolgt in der Sitzung des Stadtrates durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Schönig.