Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat nimmt von den Prüfungsberichten und dem Schlussbericht Kenntnis.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss stellt gemäß § 113 GemO fest, dass der Jahresabschluss
und der Anhang mit Anlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Mainz vermittelt.
Der
Ausschuss empfiehlt - unter
Berücksichtigung der vorgenannten Feststellungen - dem Stadtrat den
Jahresabschluss festzustellen. Die
Korrekturen und noch zu treffenden Maßnahmen sind zeitnah auszuräumen.
Der
Stadtrat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2009 und
in einem gesonderten Beschluss die Entlastung des Oberbürgermeisters, des
Bürgermeisters und der Beigeordneten.
Die
Berichterstattung erfolgt in der Sitzung des Stadtrates durch den Vorsitzenden
des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Schönig.