Betreff
Rauchverbot auf Kinderspiel- und Bolzplätzen in Mainz (ödp)
Vorlage
1046/2013
Art
Antrag (Stadtrat)

Ein Rauchverbot auf Mainzer Spiel- und Bolzplätzen ist ohne viel Aufwand durch eine entsprechende Änderung der Grünanlagensatzung umsetzbar. Leider hat sich der Stadtrat  in den vergangenen Jahren gegen ein solches Rauchverbot ausgesprochen. Inzwischen hat sich das gesellschaftliche Bewusstsein für den Sinn von Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden oder in Gaststätten aber deutlich geschärft.  Ein wirksamer Schutz vor Passivrauchen ist ein durchweg anerkannter Grund für die Durchsetzung dieser Rauchverbote. Gerade auf öffentlichen Kinderspielplätzen sollte dieser Schutz für spielende Kinder ebenfalls gewährleistet sein. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr geht dort auch von herumliegenden Zigarettenkippen aus: Werden sie von Kleinkindern verschluckt, kann dies zu ernsthaften  gesundheitlichen Beschwerden (Vergiftungen) führen.

Auch in der Verwaltung hat sich das Bewusstsein für die Gefahren des Rauchens auf Kinderspielplätzen offensichtlich geschärft. Bereits 2010 hatte der damalige Gründezernent auf eine Anfrage im Ortsbeirat Neustadt geantwortet:

Die Verwaltung beabsichtigt die Einführung eines Rauchverbotes. Nach Rücksprache mit dem

30-Rechts und Ordnungsamt wäre dies durch die Ergänzung bzw. Aufnahme eines solchen

Verbotes im § 2 Abs. 2 Nr. 8 der geltenden Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Mainz (Grünanlagensatzung) vom 21.05.2007 möglich.