Ein Rauchverbot
auf Mainzer Spiel- und Bolzplätzen ist ohne viel Aufwand durch eine
entsprechende Änderung der Grünanlagensatzung umsetzbar. Leider hat sich der
Stadtrat in den vergangenen Jahren gegen
ein solches Rauchverbot ausgesprochen. Inzwischen hat sich das
gesellschaftliche Bewusstsein für den Sinn von Rauchverboten in öffentlichen
Gebäuden oder in Gaststätten aber deutlich geschärft. Ein wirksamer Schutz vor Passivrauchen ist
ein durchweg anerkannter Grund für die Durchsetzung dieser Rauchverbote. Gerade
auf öffentlichen Kinderspielplätzen sollte dieser Schutz für spielende Kinder
ebenfalls gewährleistet sein. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr geht dort
auch von herumliegenden
Zigarettenkippen aus: Werden sie von Kleinkindern verschluckt, kann dies zu
ernsthaften gesundheitlichen Beschwerden
(Vergiftungen) führen.
Auch in der Verwaltung hat
sich das Bewusstsein für die Gefahren des Rauchens auf Kinderspielplätzen
offensichtlich geschärft. Bereits 2010 hatte der damalige Gründezernent auf
eine Anfrage im Ortsbeirat Neustadt geantwortet:
Die Verwaltung beabsichtigt die
Einführung eines Rauchverbotes. Nach Rücksprache mit dem
30-Rechts und Ordnungsamt wäre
dies durch die Ergänzung bzw. Aufnahme eines solchen
Verbotes im § 2 Abs. 2 Nr. 8 der
geltenden Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Mainz
(Grünanlagensatzung) vom 21.05.2007 möglich.