Betreff
Unverhältnismäßige Bürokratie (PRO MAINZ)
Vorlage
1020/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)
In einem konkreten Fall wurde kürzlich durch eine nachträgliche
Grundstückvermessung durch die Stadtverwaltung in Gonsenheim festgestellt, dass
die Stadt vor 24 Jahren für einen fehlerhaft vermessenen Quadratmeter 25,- DM
zu viel an einen privaten Verkäufer gezahlt hatte. (AZ- Bericht v. 03.05.13
„Forderung nach 25 Jahren). Dieser Verkäufer wurde jetzt von der Stadt
aufgefordert, 12,78 € an die Stadt zurück zu zahlen.
Der Verwaltungsaufwand für diese geringfügige Korrektur für
Notariatskosten, Beurkundung und Grundbuchgebühren übersteigen bei weitem den
Rückzahlungsanspruch der Stadt Mainz.