Betreff
Änderungsantrag zu Antrag 0919/2013 zur Stadtratssitzung am 12.06.2013: Revitalisierung des Mainzer Rathauses: Vertiefte Untersuchung zur Funktionalität und Ausstattung des Rathauses sowie zur Kostensicherheit einer Sanierung (ÖDP)
Vorlage
0919/2013/2
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Die ÖDP-Fraktion fordert seit Beginn der Diskussion um die Zukunft des Mainzer Rathauses eine detaillierte Gesamtbetrachtung aller drei Verwaltungsstandorte in Mainz. Nicht nur das Mainzer Rathaus ist beträchtlich in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig. Auch die Standorte Stadthaus und Zitadelle weisen zum Teil einen nachgewiesenen und zum Teil (aus Kostengründen) einen bis heute nicht bezifferten Sanierungsrückstau auf. Nur in der Gesamtschau auf alle drei Standorte inklusive der Beachtung zu erwartender mittelfristiger Veränderungen in der Anzahl der Mitarbeiter kann eine seriöse Planung durchgeführt werden, die Kostenexplosionen verhindert.

 

Die Kosten einer Revitalisierung des Mainzer Rathauses werden laut neuestem Gutachten des Planungsbüros Dittrich mit 57,596 Mio. Euro beziffert. Hinzu kommen Investitionskosten für Außenanlagen/Garage in Höhe von 2,086 Mio. Euro. Nicht enthalten sind Umzugs- und Mietkosten für die Dauer der Baumaßnahme.

 

Auf eine Anfrage der ÖDP-Fraktion zum Sanierungsrückstau in Stadthaus und Zitadelle hat Baudezernentin Grosse im Februar geantwortet: „Auf der Grundlage des 2009 durchgeführten VOF-Verfahrens für die Gebäude der Zitadelle Mainz wurde ein Sanierungsbedarf in Höhe von 21 Mio. Euro brutto ermittelt.“

 

Weiter heißt es: „Eine Aussage zum Stadthaus kann zurzeit von dem städtischen Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Mainz (GWM) nicht gemacht werden, da keine Zustandsdiagnose des Gebäudes vorliegt. Zunächst muss hierfür eine entsprechende ‚Freigabe’ für den Einsatz von Finanzmitteln erfolgen, da es sich um ein der GWM nicht gewidmetes Gebäude handelt.“

 

Auf die Stadt Mainz kommen also mindestens 80 Mio. Euro Sanierungskosten für die bestehenden Verwaltungsgebäude zu – ohne Sanierungskosten für das Stadthaus und ohne Kosten für Umzug und Anmietung anderer Büroräumlichkeiten während der Bauzeit.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.