Betreff
Bebauungsplanentwurf "Reihenhäuser am Landwehrweg (O 64)", hier: - Vorlage in Planstufe II - Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB, parallel zur öffentlichen Auslegung
Vorlage
0943/2013
Aktenzeichen
Dezernat VI/61 26 O 64
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltungsbesprechung
/ der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt empfehlen, der Bau- und Sanierungsausschuss
beschließt zu dem o. g. Bauleitplanentwurf
1. die Vorlage in Planstufe II,
2. die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie
3. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB, parallel zur öffentlichen Auslegung