Betreff
Bebauungsplanentwurf "Reihenhäuser am Landwehrweg (O 64)", hier: - Vorlage in Planstufe II - Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB, parallel zur öffentlichen Auslegung
Vorlage
0943/2013
Aktenzeichen
Dezernat VI/61 26 O 64
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltungsbesprechung / der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt empfehlen, der Bau- und Sanierungsausschuss beschließt zu dem o. g. Bauleitplanentwurf

 

1.    die Vorlage in Planstufe II,

 

2.    die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie

 

3.    die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB, parallel zur öffentlichen Auslegung