Betreff
Blindenleitsystem zum Rathaus
Vorlage
0872/2013
Aktenzeichen
102507/146-04
Art
Antrag (Ortsbeiräte)

Begründung:

 

Mit den Bodenindikatoren nach DIN 32 9 84 (Fassung Oktober 2011) Bodenindikatoren im öffentlichen Raum soll die Treppe zum Brückenturm (zur Rheinstraße), der Fahrstuhl am Brückenturm, die Touristeninformation und das Rathaus verbunden werden, damit es ein komplexes Leitsystem wird.

Damit das komplexe Leitsystem auch erkannt wird, wenn man vom Brandzentrum Richtung Rathaus läuft, soll ein Auffindestreifen mit Rippenstruktur nach DIN 32 9 84 (Fassung Oktober 2011) Bodenindikatoren im öffentlichen Raum, (Punkt 5.2.2 b) Beginn und Ende eines Blindenleitsystems) verlegt werden.

 

Die Treppenstufen sollen eine kontrastreiche Stufenvorderkantenmarkierung erhalten.

Ebenso soll ein kontrastreiches Aufmerksamkeitsfeld am Anfang und Ende der Treppe mit Noppen nach DIN 32 9 84 (Fassung Oktober 2011) Bodenindikatoren im öffentlichen Raum verlegt werden.

Es soll beachtet werden, dass das Treppengeländer jeweils 30 cm über die letzte Treppenstufe hinausgeführt wird, so dass es für alle Behindertengruppen und für alle Menschen benutzbar ist.

 

Ebenso soll ein kontrastreiches Aufmerksamkeitsfeld am Anfang und Ende der Rampe mit Noppen nach DIN 32 9 84 (Fassung Oktober 2011) Bodenindikatoren im öffentlichen Raum verlegt werden, so dass es für alle Behindertengruppen und für alle Menschen benutzbar ist.

 

Vor dem Eingang zum Rathaus soll ein kontrastreicher Auffindestreifen mit Rippen nach DIN 32 9 84 (Fassung Oktober 2011) Bodenindikatoren im öffentlichen Raum verlegt werden, so dass die blinden und sehbehinderten Menschen den Eingang zum Rathaus finden.

 

Die Treppenstufen sollen eine kontrastreiche Stufenvorderkantenmarkierung erhalten.

Ebenso soll ein kontrastreiches Aufmerksamkeitsfeld am Anfang und Ende der Treppe mit Noppen nach DIN 32 9 84 (Fassung Oktober 2011) Bodenindikatoren im öffentlichen Raum verlegt werden.

Es soll beachtet werden, dass das Treppengeländer jeweils 30 cm über die letzte Treppenstufe hinausgeführt werden soll.

Es ist sehr wichtig, dass diese Treppe so gekennzeichnet wird, da sie für blinde und sehbehinderte Menschen eine Gefahrenquelle darstellt. (Sturzgefahr)