Begründung:
Mit den Bodenindikatoren nach DIN 32 9 84
(Fassung Oktober 2011) Bodenindikatoren im öffentlichen Raum soll die Treppe
zum Brückenturm (zur Rheinstraße), der Fahrstuhl am Brückenturm, die Touristeninformation und das Rathaus verbunden werden, damit
es ein komplexes Leitsystem wird.
Damit das komplexe Leitsystem auch erkannt
wird, wenn man vom Brandzentrum Richtung Rathaus läuft, soll ein
Auffindestreifen mit Rippenstruktur nach DIN 32 9 84 (Fassung Oktober 2011)
Bodenindikatoren im öffentlichen Raum, (Punkt 5.2.2 b) Beginn und Ende eines
Blindenleitsystems) verlegt werden.
Die Treppenstufen sollen eine kontrastreiche
Stufenvorderkantenmarkierung erhalten.
Ebenso soll ein kontrastreiches
Aufmerksamkeitsfeld am Anfang und Ende der Treppe mit Noppen nach DIN 32 9 84
(Fassung Oktober 2011) Bodenindikatoren im öffentlichen Raum verlegt werden.
Es soll beachtet werden, dass das
Treppengeländer jeweils 30 cm über die letzte Treppenstufe hinausgeführt wird,
so dass es für alle Behindertengruppen und für alle Menschen benutzbar ist.
Ebenso soll ein kontrastreiches
Aufmerksamkeitsfeld am Anfang und Ende der Rampe mit Noppen nach DIN 32 9 84
(Fassung Oktober 2011) Bodenindikatoren im öffentlichen Raum verlegt werden, so
dass es für alle Behindertengruppen und für alle Menschen benutzbar ist.
Vor dem Eingang zum Rathaus soll ein
kontrastreicher Auffindestreifen mit Rippen nach DIN 32 9 84 (Fassung Oktober
2011) Bodenindikatoren im öffentlichen Raum verlegt werden, so dass die blinden
und sehbehinderten Menschen den Eingang zum Rathaus finden.
Die Treppenstufen sollen eine kontrastreiche
Stufenvorderkantenmarkierung erhalten.
Ebenso soll ein kontrastreiches
Aufmerksamkeitsfeld am Anfang und Ende der Treppe mit Noppen nach DIN 32 9 84
(Fassung Oktober 2011) Bodenindikatoren im öffentlichen Raum verlegt werden.
Es soll beachtet werden, dass das
Treppengeländer jeweils 30 cm über die letzte Treppenstufe hinausgeführt werden
soll.
Es ist sehr wichtig, dass diese Treppe so
gekennzeichnet wird, da sie für blinde und sehbehinderte Menschen eine
Gefahrenquelle darstellt. (Sturzgefahr)