Betreff
Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang für den Stadtteil Lerchenberg an die Fernwärmeversorgung (ÖDP)
Vorlage
0868/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)

Für den Mainzer Stadtteil Lerchenberg und das „Sondergebiet ZDF“ gilt seit 1966, modifiziert im Jahre 1984, die „Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernheizung“. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind über den entsprechenden Anbieter auf dem Lerchenberg ihr Haus an das Fernwärmenetz anzuschließen. In § 2.2 wird zwar die Verwendung von Sonnenenergie und anderer regenerativer Energiequellen für zulässig erklärt, dies hat aber keine Auswirkung auf den grundsätzlichen Anschluss- und Benutzungszwang, der mit Kosten (Grundgebühren, Verbrauchskosten) verbunden ist. Da die Gebäudeeigentümer für die energetische Sanierung sehr hohe Beträge in die Hand nehmen, um auch energetisch autark zu werden, ist diese Ortssatzung mehr als kontraproduktiv.