Für den Mainzer Stadtteil Lerchenberg und das
„Sondergebiet ZDF“ gilt seit 1966, modifiziert im Jahre 1984, die „Satzung über
den Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernheizung“. Dies bedeutet, dass die
Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind über den entsprechenden Anbieter auf
dem Lerchenberg ihr Haus an das Fernwärmenetz anzuschließen. In § 2.2 wird zwar
die Verwendung von Sonnenenergie und anderer regenerativer Energiequellen für
zulässig erklärt, dies hat aber keine Auswirkung auf den grundsätzlichen
Anschluss- und Benutzungszwang, der mit Kosten (Grundgebühren,
Verbrauchskosten) verbunden ist. Da die Gebäudeeigentümer für die energetische
Sanierung sehr hohe Beträge in die Hand nehmen, um auch energetisch autark zu
werden, ist diese Ortssatzung mehr als kontraproduktiv.