Begründung:
Angesichts der großen
Bedeutung des Projekts Zollhafen sind hohe Anforderungen an eine sorgfältige
Bebauungsplanung zu stellen:
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Vorzubeugen
ist einer Kontroverse Wohnen gegen Arbeitsplätze.
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Einerseits
ist ein klares Bekenntnis für den Industriestandort Mainz und insbesondere auch
für die Arbeitsplätze in dem benachbarten Industriebetrieb geboten,
andererseits besteht ein hohes Interesse daran, dass im Gebiet Zollhafen ein
rechtssicherer Bebauungsplan für die vorgesehene Wohnbebauung aufgestellt wird.
In
dem Bebauungsplanverfahren Zollhafen hat die Verwaltung in der
Bauausschusssitzung im Dezember 2012 durch Herrn K. vortragen lassen, welche
Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des im Entwurf
vorgelegten Bebauungsplans Zollhafen erforderlich aber auch ausreichend sind. Im
Wesentlichen handelt es sich dabei um die Errichtung eines mehrgeschossigen
über 20 Meter hohen durchgängigen Gebäuderiegels zwischen Rhein und Rheinallee.
Damit sei für die benachbarten Industriebetriebe sogar ein zusätzliches
Lärmkontingent vorgesehen. Dies sichere nicht nur den Bestand der Betriebe,
sondern ermögliche darüber hinaus eine erhebliche Erweiterung. Im Vertrauen
darauf, dass die Lärmproblematik gelöst sei, hat der Bauausschuss die Offenlage
des Bebauungsplanentwurfs beschlossen.
Erst
nachträglich wurde bekannt, dass bisherige Leistungen des Herrn K. mangelhaft
waren. Herr K. hatte zuvor bereits ein
Gutachten erstellt, das schon einmal bemängelt wurde. Dies wurde weder von der
Verwaltung noch von Herrn K. offengelegt.
Herr
K. hatte seinerzeit die Richtigkeit des vorausgegangenen Gutachtens vehement
gegen die Kritik des Gutachters B. verteidigt. Schließlich wurde ihm aber durch
den Gutachter B. nachgewiesen, dass sein Gutachten mit gravierenden fachlichen
Mängeln zum Nachteil des Industriebetriebes behaftet war. Das Gutachten K.
hätte im Ergebnis zum Untergang des Industriebetriebes führen können. Herr K.
hat dies schließlich auch eingeräumt.
Auch
das umfassend neu aufgestellte Gutachten ist auf massive fachliche Kritik des
Gutachters B. gestoßen, zumal es in wesentlichen Teilen nicht nachvollziehbar
sei. Auch dies wurde erst nachträglich bekannt. Herr B. hat das neue Gutachten von
K. ebenfalls „verrissen“. Das Gutachten des Herrn K. sei mit ganz wesentlichen
Mängeln behaftet.
Es
ist nicht nachvollziehbar, wieso es nicht möglich gewesen ist, dass Herr K. die
Grundlagen seines Gutachtens mit den Berechnungsmethoden offenlegt und mit dem Gutachter B. abgestimmt hat. Es gibt
keine Anhaltspunkten dafür, dass das nachbearbeitete und im Dezember 2012
präsentierte Gutachten K. nunmehr belastbar ist und zu den richtigen
Handlungsempfehlungen kommt.
Deshalb
ist die Einholung eines Obergutachtens sachgerecht und als
Entscheidungsgrundlage für den Rat zwingend. Aufgrund der seit langem
verhärteten Fronten zwischen der Verwaltung und den betroffenen Betrieben ist
es zudem sinnvoll und notwendig, zur Beruhigung der Situation einen Mediator
einzusetzen.
Die
Verwaltung befürchtet eine damit verbundene Zeitverzögerung. Ihr ist die
Lärmproblematik erst nach dem Architektenwettbewerb bewusst geworden und seit
nunmehr allerdings bereits über fünf Jahren bekannt. Es ist nicht
nachvollziehbar, wieso in dieser Sache die Defizite der städtischen Planung
nicht bereits ebenso sorgfältig wie zügig abgearbeitet worden sind.
Ein
zentrales Problem für die Verwaltung ist eher die Befürchtung, dass der Bebauungsplanentwurf
wegen der seinerzeit von der Verwaltung nicht erkannten Probleme nochmals
geändert werden muss. Ein möglicher „Gesichtsverlust“ kann aber nicht zur
Handlungsmaxime für den Stadtrat gemacht werden. Im Falle eines
Normenkontrollverfahrens würde sich zudem die Realisierung des Baugebietes
sowieso noch um einige Zeit in die Zukunft verlagern.
Zugleich
ist zusätzlich zu berücksichtigen, welche möglichen Einflüsse daraus
resultieren, dass in naher Zukunft ein höheres Güterverkehrsaufkommen entlang
der Rheinschiene und damit auch auf der nördlichen Eisenbahnbrücke zu erwarten
ist. Bekanntlich führt die Eröffnung eines neuen Tunnels in der Schweiz zu
einer höheren Zufrequenz bzw. erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Schiene
entlang des Rheins. Dies ist in mehreren Studien der ETH Zürich bereits
untersucht worden. Betroffen wird auch die Querung des Rheins über die
Nordbrücke am Zollhafen sein. Dieser ab 2016 erwartete zusätzliche Verkehrslärm
und seine Auswirkung auf die Wohnbebauung sind bislang nicht berücksichtigt.
Eine
nähere Begründung erfolgt mündlich.