Die Verkehrssicherheit hat
in Mainz, insbesondere an Schulen, Altenheimen und Kindergärten, höchste
Priorität. Aus diesem Grund sind Geschwindigkeitsmessungen an diesen Stellen
und Unfallschwerpunkten äußerst sinnvoll. Im Zuge der Auswahl der
Kontrollpunkte ist allerdings zu beobachten, dass sich die Messstellen immer
wieder auch an Orten befinden, die sich weder durch eine besondere Gefahrenlage
auszeichnen noch in der Vergangenheit als besonderer Unfallschwerpunkt bekannt
wurden.
Für überraschend und
unangemessen empfanden es zahlreiche Bürger als sie jetzt städtische
Radaranlagen in als verkehrsberuhigte Zonen ausgewiesenen Straßen der Mainzer
Neustadt sahen.
In der Mainzer Neustadt, zwischen
Boppstraße, Kaiserstraße, Rheinallee und Goethestraße, sind viele dieser
Straßen als verkehrsberuhigt ausgeschildert obwohl sie über sehr breite
Bürgersteige auf beiden Seiten verfügen und die Straßen nicht niveaugleich mit
den Bürgersteigen ausgebaut sind.
Die Frauenlobstraße ist zum
Beispiel von der Raimundistraße bis zur Boppstraße, die Leibnizstraße von der
Kaiserstraße bis Colmarstraße als verkehrsberuhigt ausgewiesen. Innerhalb
dieses Bereiches gilt nach StVO u.a.
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Fußgänger
dürfen die Straße in ganzer Breite benutzen, Kinderspiele (!) sind überall
erlaubt.
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Der
Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
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Die
Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig
müssen sie warten.
Dies entspricht weder der
geübten Praxis in den Straßenzügen noch den verkehrlichen Erfordernissen.
Eine Überwachung der
Schrittgeschwindigkeit wird deshalb zu Recht als völlig realitätsfremd
angesehen.