Betreff
Verkehrsberuhigte Bereiche in der Mainzer Neustadt (FDP)
Vorlage
0455/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Verkehrssicherheit hat in Mainz, insbesondere an Schulen, Altenheimen und Kindergärten, höchste Priorität. Aus diesem Grund sind Geschwindigkeitsmessungen an diesen Stellen und Unfallschwerpunkten äußerst sinnvoll. Im Zuge der Auswahl der Kontrollpunkte ist allerdings zu beobachten, dass sich die Messstellen immer wieder auch an Orten befinden, die sich weder durch eine besondere Gefahrenlage auszeichnen noch in der Vergangenheit als besonderer Unfallschwerpunkt bekannt wurden.

Für überraschend und unangemessen empfanden es zahlreiche Bürger als sie jetzt städtische Radaranlagen in als verkehrsberuhigte Zonen ausgewiesenen Straßen der Mainzer Neustadt sahen.

In der Mainzer Neustadt, zwischen Boppstraße, Kaiserstraße, Rheinallee und Goethestraße, sind viele dieser Straßen als verkehrsberuhigt ausgeschildert obwohl sie über sehr breite Bürgersteige auf beiden Seiten verfügen und die Straßen nicht niveaugleich mit den Bürgersteigen ausgebaut sind.

Die Frauenlobstraße ist zum Beispiel von der Raimundistraße bis zur Boppstraße, die Leibnizstraße von der Kaiserstraße bis Colmarstraße als verkehrsberuhigt ausgewiesen. Innerhalb dieses Bereiches gilt nach StVO u.a.

-       Fußgänger dürfen die Straße in ganzer Breite benutzen, Kinderspiele (!) sind überall erlaubt.

-       Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

-       Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten.

 

Dies entspricht weder der geübten Praxis in den Straßenzügen noch den verkehrlichen Erfordernissen.

Eine Überwachung der Schrittgeschwindigkeit wird deshalb zu Recht als völlig realitätsfremd angesehen.