Betreff
Städtische Zuschüsse an freie Träger von Kindertagesstätten
Vorlage
1782/2012
Aktenzeichen
51 03 04 00
Art
Beschlussvorlage

Zahlung eines Mainzer Bonus pro U3-Platz

Für in der Zeit vom 01.01.2013 bis 30.09.2014 neu geschaffene und belegte Plätze zahlt die Stadt Mainz einen jährlichen Bonus an die freien Träger von Kindertagesstätten dauerhaft wie folgt:

Plätze für Kinder im Alter unter 3 Jahren in Gruppen

mit kleiner Altersmischung die zusätzlich geschaffen

bzw. umgewandelt werden:                                                                      750.00 €

Krippenplätze                                                                                     500,00 €

Plätze in geöffneten Kindergartengruppen                                          250,00€

 

Erhöhung des Investitionskostenzuschusses

 

Der städt. Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten freier Träger wird befristet von 40 auf 60 % erhöht.

Die in den Richtlinien angeführten Kindergartenplätze incl. Plätze für Zweijährige sollten im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze incl. Plätze für Kinder im Alter unter drei Jahren ausgeweitet werden.

 

 

Die Stadt Mainz übernimmt befristet für die Schaffung neuer Plätze bei den freien Trägern die hälftige Eigenleistung nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 und 6 KitaG an den Personalkosten.

 

Des Weiteren wird der Investitionskostenzuschuss an freie Träger von 40 auf 50 % erhöht.