Zahlung eines Mainzer Bonus pro U3-Platz
Für in der Zeit vom 01.01.2013 bis
30.09.2014 neu geschaffene und belegte Plätze zahlt die Stadt Mainz einen
jährlichen Bonus an die freien Träger von Kindertagesstätten dauerhaft wie
folgt:
Plätze für Kinder im Alter unter 3 Jahren in
Gruppen
mit kleiner Altersmischung die zusätzlich
geschaffen
bzw. umgewandelt werden: 750.00 €
Krippenplätze 500,00 €
Plätze in geöffneten Kindergartengruppen 250,00€
Erhöhung des Investitionskostenzuschusses
Der städt. Zuschuss zu den Bau- und
Ausstattungskosten freier Träger wird befristet von 40 auf 60 % erhöht.
Die in den Richtlinien angeführten
Kindergartenplätze incl. Plätze für Zweijährige sollten im Hinblick auf den
Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze incl. Plätze für Kinder im Alter unter
drei Jahren ausgeweitet werden.
Die Stadt Mainz übernimmt befristet für die
Schaffung neuer Plätze bei den freien Trägern die hälftige Eigenleistung nach §
12 Abs. 3 Nr. 4 und 6 KitaG an den Personalkosten.
Des Weiteren wird der
Investitionskostenzuschuss an freie Träger von 40 auf 50 % erhöht.