Betreff
Die Öffentlichkeit des Rheinstrandes vor der Reduit wieder herstellen. (DIE LINKE.)
Vorlage
1735/2012
Aktenzeichen
1211
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Der sich im Mainzer Eigentum und unter Wiesbadener Verwaltungshoheit befindende einzige echte Strand links wie rechts des Rheins nahe der Stadt wurde mit erheblichem finanziellen Aufwand durch die Stadt Wiesbaden verbreitert und verschönert. Der Pächter der Gaststätte „Bastion Schönborn“ nutzt dieses Areal, ganz offensichtlich mit Duldung des Mainzer Liegenschaftsamtes, als „seinen“ Strand und bestückt diese Fläche mit Liegestühlen und Sonnenschirmen. Der öffentliche Strand wird in dessen Auftrag von einer privaten Sicherheitsfirma überwacht, welche die selbstherrlich erstellten Strandregeln (siehe anhängendes Foto und Textabschrift) des Pächters Ralf Kraft durchzusetzen haben. Ab 24:00 h wird der Öffentlichkeit das Betreten gänzlich verboten.

 

Aufgrund massiver Beschwerden der Bevölkerung wurde und wird die „Lex Kraft“ im Ortsbeirat Mainz-Kastel nach wie vor kontrovers diskutiert. Das Hauptargument, weshalb man gegen die Willkür des Pächters nichts unternehmen könne, lautete: „Dafür sind die Mainzer zuständig.“

 

Dies entspricht den Tatsachen. Zuständig ist das Liegenschaftsamt der Stadt. Deshalb muss der Stadtrat klarstellen, dass dieser öffentliche Raum auch nach öffentlichen Regeln zu nutzen ist und nicht nach den Regeln eines gewerblichen Nutznießers.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

 

 

20.10.2012/11:40 h