Begründung:
Der sich im Mainzer Eigentum und unter
Wiesbadener Verwaltungshoheit befindende einzige echte Strand links wie rechts
des Rheins nahe der Stadt wurde mit erheblichem finanziellen Aufwand durch die
Stadt Wiesbaden verbreitert und verschönert. Der Pächter der Gaststätte
„Bastion Schönborn“ nutzt dieses Areal, ganz offensichtlich mit Duldung des
Mainzer Liegenschaftsamtes, als „seinen“ Strand und bestückt diese Fläche mit
Liegestühlen und Sonnenschirmen. Der öffentliche Strand wird in dessen Auftrag
von einer privaten Sicherheitsfirma überwacht, welche die selbstherrlich
erstellten Strandregeln (siehe anhängendes Foto und Textabschrift) des Pächters
Ralf Kraft durchzusetzen haben. Ab 24:00 h wird der Öffentlichkeit das Betreten
gänzlich verboten.
Aufgrund massiver Beschwerden der
Bevölkerung wurde und wird die „Lex Kraft“ im Ortsbeirat Mainz-Kastel nach wie
vor kontrovers diskutiert. Das Hauptargument, weshalb man gegen die Willkür des
Pächters nichts unternehmen könne, lautete: „Dafür sind die Mainzer zuständig.“
Dies entspricht den Tatsachen. Zuständig ist
das Liegenschaftsamt der Stadt. Deshalb muss der Stadtrat klarstellen, dass dieser
öffentliche Raum auch nach öffentlichen Regeln zu nutzen ist und nicht nach den
Regeln eines gewerblichen Nutznießers.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
20.10.2012/11:40 h