Begründung:
Mit der Neuermittlung der Regelleistungen in
der Grundsicherung (Hartz IV, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Sozialhilfe) hat die Bundesregierung das sog. Bildungs- und Teilhabepaket
eingeführt. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum. Insofern muss
es – solange das „Bildungs- und Teilhabepaket“ nicht grundlegend neu konzipiert
worden ist – das Ziel sein, eine möglichst umfassende Inanspruchnahme der
Leistungen durch alle Leistungsberechtigten zu erreichen.
Der Bund stellt den Kommunen für diesen
Zweck Geld zur Verfügung (als erhöhten Bundeszuschuss zu den Kosten der
Unterkunft). Die Kommunen entscheiden über die Verwendung der Gelder, die aber
vielfach nicht vollständig für das B + T-Paket verausgabt werden.
Die tatsächlichen Ausgaben für die Bildungs-
und Teilhabeleistungen des Jahres 2012 entscheiden darüber, wie viele Gelder
2013 zur Verfügung stehen. Wenn die Stadt Mainz in diesem Jahr den
Haushaltsansatz nicht ausschöpft, hat sie im nächsten Jahr weniger Geld für
diesen Zweck zur Verfügung. Dies hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der
Bundestagsfraktion DIE LINKE. ausdrücklich bestätigt. Eine Nichtausschöpfung gereicht
so zum Nachteil der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen.
Die Bundesregierung hat weiterhin
verdeutlicht, dass die Kommunen die für 2012 nicht verausgabten Mittel nicht an
den Bund abführen müssen. Bezüglich des Verfahrens für 2013 erhalten die
Kommunen zunächst die Summe, die sie auch 2012 erhalten haben. Nach der
Spitzabrechnung und Überprüfung wird dann gegengerechnet und ggf. wird die
Summe für 2013 rückwirkend angepasst, so die Antwort der Bundesregierung.
Demnach dürfen nur die tatsächlich
verausgabten Mittel aus 2012 in den städtischen Haushaltsplan für 2013
eingestellt werden. Nicht verwendete Mittel dürfen auf keinen Fall zur
Haushaltskonsolidierung oder für zweckfremde Teilhaushalte verwendet werden.
Die Stadtratsfraktion DIE LINKE. behält sich vor, die ADD ausdrücklich auf
diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen und ihr ein besonderes Augenmerk auf
die Verwendung der B + T-Mittel bei der Genehmigung des städtischen Haushaltes
2013 nahe zu legen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
20.10.2012/12:10 h