Betreff
Ausschöpfung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zugunsten der Anspruchsberechtigten (DIE LINKE.)
Vorlage
1734/2012
Aktenzeichen
1210
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Mit der Neuermittlung der Regelleistungen in der Grundsicherung (Hartz IV, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) hat die Bundesregierung das sog. Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum. Insofern muss es – solange das „Bildungs- und Teilhabepaket“ nicht grundlegend neu konzipiert worden ist – das Ziel sein, eine möglichst umfassende Inanspruchnahme der Leistungen durch alle Leistungsberechtigten zu erreichen.

 

Der Bund stellt den Kommunen für diesen Zweck Geld zur Verfügung (als erhöhten Bundeszuschuss zu den Kosten der Unterkunft). Die Kommunen entscheiden über die Verwendung der Gelder, die aber vielfach nicht vollständig für das B + T-Paket verausgabt werden.

 

Die tatsächlichen Ausgaben für die Bildungs- und Teilhabeleistungen des Jahres 2012 entscheiden darüber, wie viele Gelder 2013 zur Verfügung stehen. Wenn die Stadt Mainz in diesem Jahr den Haushaltsansatz nicht ausschöpft, hat sie im nächsten Jahr weniger Geld für diesen Zweck zur Verfügung. Dies hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. ausdrücklich bestätigt. Eine Nichtausschöpfung gereicht so zum Nachteil der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen.

 

Die Bundesregierung hat weiterhin verdeutlicht, dass die Kommunen die für 2012 nicht verausgabten Mittel nicht an den Bund abführen müssen. Bezüglich des Verfahrens für 2013 erhalten die Kommunen zunächst die Summe, die sie auch 2012 erhalten haben. Nach der Spitzabrechnung und Überprüfung wird dann gegengerechnet und ggf. wird die Summe für 2013 rückwirkend angepasst, so die Antwort der Bundesregierung.

 

Demnach dürfen nur die tatsächlich verausgabten Mittel aus 2012 in den städtischen Haushaltsplan für 2013 eingestellt werden. Nicht verwendete Mittel dürfen auf keinen Fall zur Haushaltskonsolidierung oder für zweckfremde Teilhaushalte verwendet werden. Die Stadtratsfraktion DIE LINKE. behält sich vor, die ADD ausdrücklich auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen und ihr ein besonderes Augenmerk auf die Verwendung der B + T-Mittel bei der Genehmigung des städtischen Haushaltes 2013 nahe zu legen.

 

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

20.10.2012/12:10 h