Betreff
Bereitstellung von Leerständen, die sich in Verwaltung städtischer sowie stadtnaher Gesellschaften befinden, zur Schaffung kreativer und unkommerzieller soziokultureller Freiräume (DIE LINKE.)
Vorlage
1429/2012
Aktenzeichen
1208
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Nachdem die Stadtwerke AG über 3 Jahre hinweg das Anwesen Obere Austr. 7 ungenutzt der öffentlichen Verwendung entzogen, sogar dem Verfall preisgegeben und der Plünderung ausgesetzt hat, haben sich Menschen unserer Stadt dazu entschlossen eine Instandbesetzung vorzunehmen, wohl wissend, dass es sich bei ihrem Handeln um einen Hausfriedensbruch handeln könnte. Diese Leute suchen, wie viele andere auch in Mainz, Kreativräume, um mit geringsten Mitteln eine soziokulturelle Stätte zu schaffen. Wiederholte Nachfragen beim Kulturdezernat nach geeigneten Räumlichkeiten waren regelmäßig (infolge Raummangels) ablehnend beschieden worden.

 

So sahen sie sich genötigt und nehmen in Kauf, die möglichen Konsequenzen tragen zu müssen für eine Aktion, bei der es sich um eine Bagatelltat handelt. Sie machen aber mit ihrem couragierten Verhalten die Politik wie auch die Verwaltung auf ein Domizil aufmerksam, welches seit langer Zeit entgegen der Pflichten eines kommunalen Eigentümers aus Art. 14 GG (Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Allgemeinwohl dienen) bedauerlicherweise ungenutzt blieb. Die juristische Bewertung, ob hier überhaupt eine Straftat begangen wurde, ein Rechtfertigungsgrund das tatbestandsmäßige Handeln als nicht rechtswidrig einstuft und damit straffrei stellt, bleibt vorerst dahingestellt.

 

Für den Stadtrat ist in erster Linie der politische Wille maßgeblich. Wollen wir das von allen Fraktionen immer wieder hoch geschätzte Ehrenamt, die Eigeninitiative junger Menschen unterstützen, ja oder nein? Wenn wir das wollen, müssen wir auch unseren Beitrag leisten, diesen Aktivisten den notwendigen Freiraum bereitzustellen.

 

Deshalb ist es notwendig die beantragten Voraussetzungen zu schaffen, um unseren Worten Taten folgen zu lassen.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

 

 

Dieter Hofem

 

24.08.2012/13:35 h