Betreff
Erhalt des Laubenheimer Campingplatzes (DIE LINKE.)
Vorlage
1204/2012
Aktenzeichen
1207
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Am 13.07.2012 wurde der Betrieb des seit fast 80 Jahre bestehenden Campingplatzes zwangsweise eingestellt. Laut SGD Süd war eine unbedenkliche, schadstofffreie Trinkwasserversorgung nicht mehr gewährleistet. Außerdem sollen amtliche Unterlagen, namentlich Baugenehmigungen, nie existiert haben.

 

2010 wollte die Pächterin ihre Brunnenwasserentnahmerechte verlängern. Die untere Wasserbehörde (Stadtverwaltung Mainz) wollte diese erteilen, doch von Seiten der SGD Süd wurden Auflagen erteilt. Alle gewünschten 15 Kriterien, darunter der Einbau von Filteranlagen, Chlordosierungseinrichtung u. ä., wurden von einer anerkannten Fachfirma ausgeführt und erfüllt. Bei den unabhängigen Überprüfungen des Trinkwasserbrunnens am 19.06.2012 durch die Fachfirma, am 20.06.2012 durch das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Landau, wurden „keine Gründe zur Beanstandung“ attestiert. Lediglich bei dem aus Uferfiltrat gespeisten Brauchwasserbrunnen wurden leichte Überschreitungen eines bzw. zweier Grenzwerte registriert, die durch „desinfizierende Maßnahmen“, so der Hinweis, leicht zu regulieren gewesen wären.

 

Dennoch wurden die Brunnen rigoros versiegelt und damit die Nutzungserlaubnis für den Betrieb wider besseres Wissen entzogen.

 

Mit einer Weiterführung der städtischen Trinkwasserleitung vom angrenzenden Kieswerk aus zum Campingplatz würden die vorgenannten Probleme abgestellt.

 

Einsichtnahmen in die bislang ermittelten Akten sowohl aus dem Stadtarchiv, bei den Entsorgungsbetrieben als auch in Dokumente im Besitz der Betreiberin selbst belegen jedoch, entgegen der aktuellen Bewertung, das Vorliegen wiederholter Betriebsgenehmigungen, so auch „die Erlaubnis zum Betrieb einer Trinkhalle und Imbisswirtschaft“ vom 18.05.79, unterzeichnet von Bürgermeister Diehl, erneuert am 20.03.84. Ebenso gibt es Auszüge des Baubescheides für den Betrieb eines Strandbades mit sanitären Einrichtungen, einer Umkleidehalle und einem Wirtschaftsraum vom 09.06.1933.

 

Der Fortbestand des einzigen Mainzer Campingplatzes ist nicht nur für zahlreiche in- und ausländische Rad- und Campingtouristen von entscheidender Bedeutung, um in Mainz zu verweilen. Auch viele Menschen aus unserer Stadt und der näheren Region schätzen das historische Naherholungsgebiet mit der bescheidenen Bewirtschaftung.

 

Seit 3 Generationen wird der Laubenheimer Campingplatz in der baulichen Grundsubstanz am Rheinufer betrieben. Da erscheint es geradezu absurd urplötzlich von einer wasserrechtlich nicht genehmigungsfähigen Bebauung zu sprechen, um den „Sommer- und Winterhochwassern“ gerecht zu werden, wie eine Begründung „für den Rückbau des Campingplatzes als Ausgleich für andere Maßnahmen der Stadt Mainz in Überschwemmungsgebieten“ lautet.

 

Ganz offensichtlich werden hier von übergeordneten Stellen gezielt Versagungsgründe konstruiert, um vermeintlich höherwertige Interessen durchzusetzen. Dies geschieht zu Lasten aller Campingfreunde und nicht zuletzt auf dem Rücken der Betreiberin.

 

Mainz braucht diesen Campingplatz, um seinem gastfreundlichen Image weiterhin gerecht zu bleiben. So bedarf es nur des politischen Willens, um als neuer Eigentümer des Areals die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, die entsprechenden Mittel freizusetzen.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

 

01.08.2012/16:10 h