Begründung:
Am 13.07.2012 wurde der Betrieb des seit
fast 80 Jahre bestehenden Campingplatzes zwangsweise eingestellt. Laut SGD Süd
war eine unbedenkliche, schadstofffreie Trinkwasserversorgung nicht mehr
gewährleistet. Außerdem sollen amtliche Unterlagen, namentlich
Baugenehmigungen, nie existiert haben.
2010 wollte die Pächterin ihre Brunnenwasserentnahmerechte
verlängern. Die untere Wasserbehörde (Stadtverwaltung Mainz) wollte diese
erteilen, doch von Seiten der SGD Süd wurden Auflagen erteilt. Alle gewünschten
15 Kriterien, darunter der Einbau von Filteranlagen, Chlordosierungseinrichtung
u. ä., wurden von einer anerkannten Fachfirma ausgeführt und erfüllt. Bei den
unabhängigen Überprüfungen des Trinkwasserbrunnens am 19.06.2012 durch die
Fachfirma, am 20.06.2012 durch das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz,
Landau, wurden „keine Gründe zur Beanstandung“ attestiert. Lediglich bei dem
aus Uferfiltrat gespeisten Brauchwasserbrunnen wurden leichte Überschreitungen
eines bzw. zweier Grenzwerte registriert, die durch „desinfizierende
Maßnahmen“, so der Hinweis, leicht zu regulieren gewesen wären.
Dennoch wurden die Brunnen rigoros
versiegelt und damit die Nutzungserlaubnis für den Betrieb wider besseres
Wissen entzogen.
Mit einer Weiterführung der städtischen
Trinkwasserleitung vom angrenzenden Kieswerk aus zum Campingplatz würden die
vorgenannten Probleme abgestellt.
Einsichtnahmen in die bislang ermittelten
Akten sowohl aus dem Stadtarchiv, bei den Entsorgungsbetrieben als auch in Dokumente
im Besitz der Betreiberin selbst belegen jedoch, entgegen der aktuellen
Bewertung, das Vorliegen wiederholter Betriebsgenehmigungen, so auch „die
Erlaubnis zum Betrieb einer Trinkhalle und Imbisswirtschaft“ vom 18.05.79, unterzeichnet
von Bürgermeister Diehl, erneuert am 20.03.84. Ebenso gibt es Auszüge des
Baubescheides für den Betrieb eines Strandbades mit sanitären Einrichtungen,
einer Umkleidehalle und einem Wirtschaftsraum vom 09.06.1933.
Der Fortbestand des einzigen Mainzer
Campingplatzes ist nicht nur für zahlreiche in- und ausländische Rad- und
Campingtouristen von entscheidender Bedeutung, um in Mainz zu verweilen. Auch
viele Menschen aus unserer Stadt und der näheren Region schätzen das
historische Naherholungsgebiet mit der bescheidenen Bewirtschaftung.
Seit 3 Generationen wird der Laubenheimer
Campingplatz in der baulichen Grundsubstanz am Rheinufer betrieben. Da
erscheint es geradezu absurd urplötzlich von einer wasserrechtlich nicht
genehmigungsfähigen Bebauung zu sprechen, um den „Sommer- und
Winterhochwassern“ gerecht zu werden, wie eine Begründung „für den Rückbau des
Campingplatzes als Ausgleich für andere Maßnahmen der Stadt Mainz in
Überschwemmungsgebieten“ lautet.
Ganz offensichtlich werden hier von
übergeordneten Stellen gezielt Versagungsgründe konstruiert, um vermeintlich
höherwertige Interessen durchzusetzen. Dies geschieht zu Lasten aller
Campingfreunde und nicht zuletzt auf dem Rücken der Betreiberin.
Mainz braucht diesen Campingplatz, um seinem
gastfreundlichen Image weiterhin gerecht zu bleiben. So bedarf es nur des
politischen Willens, um als neuer Eigentümer des Areals die notwendigen
Voraussetzungen zu schaffen, die entsprechenden Mittel freizusetzen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
01.08.2012/16:10 h