Sachstandsbericht:
Zu 1:
Die Stadt Mainz hat im Jahr 2009 einen
Lärmaktionsplan aufgestellt. Darin ist die Kurmainzstraße als Maßnahmenbereich
mit Priorität 2 und die Flugplatzstraße als Maßnahmenbereich mit der Priorität
3 ermittelt worden. Maßnahmenbereiche sind Bereiche, die eine hohe
Lärmbelastung und eine hohe Lärmbetroffenheit aufweisen.
Das Land Rheinland – Pfalz stellt landesweit
300.000 € für Lärmschutzprojekte zur Verfügung. Die Antragfrist ist am
10.06.2012 abgelaufen. Die Stadt Mainz hat Lärmschutzprojekte beantragt und hat
dabei Maßnahmenbereiche der Priorität 1 ausgewählt. Eine Beantragung von
Mitteln für die Kurmainz- und Flugplatzstraße ist leider nicht mehr möglich.
Bei den genannten Bundesmitteln handelt es
sich um Mittel aus dem Sanierungsprogramm des Bundes für Straßen in der Baulast
des Bundes. Diese stehen bis zu 50 Mio. € jährlich zur Verfügung. Für kommunale
Straßen (so auch an Bundes- und Landesstraßen in der Straßenbaulast der Stadt
Mainz, so auch die Kurmainzstraße und die Flugplatzstraße) stehen diese Mittel
seitens des Bundes leider nicht zur Verfügung.
Zu 2:
Die Stadt Mainz hat im Mai 2009 den Lärmaktionsplan
Mainz 2009 aufgestellt. Der Lärmaktionsplan steht auf der Internetseite der
Stadt Mainz zum download bereit.
In den zugrundeliegenden Untersuchungen
wurde festgestellt, dass die Flugplatzstraße und die Kurmainzstraße
Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung sind, also Bereiche für die auf Grund
Ihrer Lärmbelastung und der Höhe der Betroffenheit Maßnahmen entwickelt werden
sollen. Gemäß Lärmaktionsplan soll der Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge
grundsätzlich bei Straßensanierungsmaßnahmen in Straßen mit Lärmproblematik
angestrebt werden. Dies betrifft auch die Flugplatz und die Kurmainzstraße.
Im Rahmen der Beteiligung der
Fachdienstellen teilte uns der Landesbetrieb Mobilität Rheinland –Pfalz am
27.03.2009 folgendes mit:
„Lärmtechnisch optimierte Asphaltdeckschichten
(Seite 41 des LAP), sind keine Regelbauweise und sind darüber hinaus nicht in
den aktuellen technischen Regelwerken enthalten. Daher kommt deren Einbau im
Zuge von Bundes- und Landesstraßen grundsätzlich nicht in Betracht. Auch im
Rahmen baulicher Maßnahmen im Zuge kommunaler Straßen nach dem EntflechtG
(Entflechtungsgesetz und des LFAG (Landesfinanzausgleichsgesetz) sind
Deckschichten dieser Bauweise nicht zuwendungsfähig.“
Die Kurmainz- und die Flugplatzstraße sind
als Landesstraße klassifiziert.
Auch nach der fachlichen Einschätzung des
Wirtschaftbetriebes der Stadt Mainz sind mit dem Einbau von für innerörtliches
Geschwindigkeitsniveau geeigneten lärmarmen Fahrbahnbelägen derzeit noch
erhebliche technische und finanzielle Risiken verbunden so dass die Bauweisen
noch nicht weit genug ausgereift sind, um sie einzusetzen.
Es gibt seitens der Bundesanstalt für
Straßenwesen Entwicklungsprojekte mit dem Ziel lärmarme Asphaltbeläge ins
technische Regelwerk zu implementieren. Es ist mittelfristig mit Erfolgen zu
rechnen.
In Mainz wird der Einsatz lärmarmer
Asphaltbeläge weiterhin angestrebt. Voraussetzung für den zukünftigen Einbau
ist jedoch, dass die technischen, rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen den Einsatz von lärmarmen Asphaltbelägen erlauben.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes mit
Beteiligung der Öffentlichkeit ist für 2013 vorgesehen.