Betreff
Sachstandsbericht zum Antrag 0721/2012 der CDU-Ortsbeiratsfraktion Mainz-Finthen, hier: Kampf gegen Straßenlärm
Vorlage
1129/2012
Aktenzeichen
17 00 66 Fi
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Sachstandsbericht:

 

Zu 1:

Die Stadt Mainz hat im Jahr 2009 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Darin ist die Kurmainzstraße als Maßnahmenbereich mit Priorität 2 und die Flugplatzstraße als Maßnahmenbereich mit der Priorität 3 ermittelt worden. Maßnahmenbereiche sind Bereiche, die eine hohe Lärmbelastung und eine hohe Lärmbetroffenheit aufweisen.

Das Land Rheinland – Pfalz stellt landesweit 300.000 € für Lärmschutzprojekte zur Verfügung. Die Antragfrist ist am 10.06.2012 abgelaufen. Die Stadt Mainz hat Lärmschutzprojekte beantragt und hat dabei Maßnahmenbereiche der Priorität 1 ausgewählt. Eine Beantragung von Mitteln für die Kurmainz- und Flugplatzstraße ist leider nicht mehr möglich.

Bei den genannten Bundesmitteln handelt es sich um Mittel aus dem Sanierungsprogramm des Bundes für Straßen in der Baulast des Bundes. Diese stehen bis zu 50 Mio. € jährlich zur Verfügung. Für kommunale Straßen (so auch an Bundes- und Landesstraßen in der Straßenbaulast der Stadt Mainz, so auch die Kurmainzstraße und die Flugplatzstraße) stehen diese Mittel seitens des Bundes leider nicht zur Verfügung.

 

Zu 2:

Die Stadt Mainz hat im Mai 2009 den Lärmaktionsplan Mainz 2009 aufgestellt. Der Lärmaktionsplan steht auf der Internetseite der Stadt Mainz zum download bereit.

In den zugrundeliegenden Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Flugplatzstraße und die Kurmainzstraße Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung sind, also Bereiche für die auf Grund Ihrer Lärmbelastung und der Höhe der Betroffenheit Maßnahmen entwickelt werden sollen. Gemäß Lärmaktionsplan soll der Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge grundsätzlich bei Straßensanierungsmaßnahmen in Straßen mit Lärmproblematik angestrebt werden. Dies betrifft auch die Flugplatz und die Kurmainzstraße.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Fachdienstellen teilte uns der Landesbetrieb Mobilität Rheinland –Pfalz am 27.03.2009 folgendes mit:

„Lärmtechnisch optimierte Asphaltdeckschichten (Seite 41 des LAP), sind keine Regelbauweise und sind darüber hinaus nicht in den aktuellen technischen Regelwerken enthalten. Daher kommt deren Einbau im Zuge von Bundes- und Landesstraßen grundsätzlich nicht in Betracht. Auch im Rahmen baulicher Maßnahmen im Zuge kommunaler Straßen nach dem EntflechtG (Entflechtungsgesetz und des LFAG (Landesfinanzausgleichsgesetz) sind Deckschichten dieser Bauweise nicht zuwendungsfähig.“

 

Die Kurmainz- und die Flugplatzstraße sind als Landesstraße klassifiziert.

 

Auch nach der fachlichen Einschätzung des Wirtschaftbetriebes der Stadt Mainz sind mit dem Einbau von für innerörtliches Geschwindigkeitsniveau geeigneten lärmarmen Fahrbahnbelägen derzeit noch erhebliche technische und finanzielle Risiken verbunden so dass die Bauweisen noch nicht weit genug ausgereift sind, um sie einzusetzen.

 

Es gibt seitens der Bundesanstalt für Straßenwesen Entwicklungsprojekte mit dem Ziel lärmarme Asphaltbeläge ins technische Regelwerk zu implementieren. Es ist mittelfristig mit Erfolgen zu rechnen.

 

In Mainz wird der Einsatz lärmarmer Asphaltbeläge weiterhin angestrebt. Voraussetzung für den zukünftigen Einbau ist jedoch, dass die technischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen den Einsatz von lärmarmen Asphaltbelägen erlauben.

 

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes mit Beteiligung der Öffentlichkeit ist für 2013 vorgesehen.