Begründung:
Das
Verkehrsaufkommen auf der Ludwig-Erhard-Straße wird sich durch die Ansiedlung
von Möbel Martin vervielfachen. Beim Verkauf der Grundstücke im Gewerbepark
Mainz-Süd wurden Mittel vereinnahmt, die für den Ausbau der
Ludwig-Erhard-Straße vorgesehen sind.
Es ist
unbestritten, dass dieser Ausbau erforderlich ist und vorgenommen werden wird. Aber
es kann nicht sein, dass immer erst dann
Teilstücke weiter ausgebaut werden, wenn der Verkehr zusammengebrochen
ist. Gerade in einer solchen Situation wären Baumaßnahmen ein weiteres
erhebliches Verkehrshindernis und es käme ohne jeden Zweifel zu einer
Verlagerung des Verkehrs in die angrenzenden Ortschaften Ebersheim und
Hechtsheim, die auch ohne die Ansiedlung des Möbelmarktes bereits erhebliche
innerörtliche Verkehrsprobleme zu bewältigen haben.
Fazit: Da das Geld für den Ausbau der Straße bereits
vereinnahmt wurde und der Möbelmarkt noch in diesem Jahr eröffnet wird, darf es
bei der Ertüchtigung der Ludwig-Erhard-Straße zu keinen weiteren Zeitverlusten
kommen.
Die weitere
Begründung erfolgt mündlich.