Zigaretten dürfen in der Öffentlichkeit
nur dann in Automaten angeboten werden, wenn diese entweder eine technische
Vorrichtung haben, die sicherstellt, dass Personen unter 18 Jahren keine
Zigaretten entnehmen können oder dies durch eine ständige Aufsicht
gewährleistet ist oder die Automaten sind an einem Ort aufgestellt, der für
Kinder und Jugendliche unzugänglich ist. Dennoch rauchen in Deutschland 1,3
Millionen Kinder, die ihre Zigaretten laut dem Deutschen Zentrum für
Krebsforschung hauptsächlich aus Zigarettenautomaten beziehen. Sie umgehen die
technischen Altersprüfsysteme der Automaten beispielsweise mittels EC-Karten
oder Kreditkarten, die sie sich von älteren Freunden oder Bekannten zu diesem
Zweck ausleihen. Auf EU-Ebene gibt es viele Bemühungen Kinder und Jugendliche
am Bezug von Zigaretten speziell auch aus Automaten zu hindern. So haben
England und Irland das Aufstellen von Zigarettenautomaten im öffentlichen Raum
verboten. In Deutschland existiert bislang nur eine freiwillige
Selbstbeschränkung des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und
Automatenaufsteller, keine Zigarettenautomaten in einem Sichtfeld von 50 Metern
vom Haupteingang einer Schule oder eines Jugendzentrums aufzustellen. Auch wenn
der aktuelle Bericht der Suchtbeauftragten der Bundesregierung einen sinkenden
Anteil rauchender Jugendlicher feststellt, ist diese Maßnahme angesichts der
hohen Anzahl rauchender Kinder und Jugendlicher offensichtlich in keiner Weise
ausreichend.