Betreff
Zigarettenautomaten (ödp/Freie Wähler)
Vorlage
0981/2012
Art
Anfrage (Stadtrat)

Zigaretten dürfen in der Öffentlichkeit nur dann in Automaten angeboten werden, wenn diese entweder eine technische Vorrichtung haben, die sicherstellt, dass Personen unter 18 Jahren keine Zigaretten entnehmen können oder dies durch eine ständige Aufsicht gewährleistet ist oder die Automaten sind an einem Ort aufgestellt, der für Kinder und Jugendliche unzugänglich ist. Dennoch rauchen in Deutschland 1,3 Millionen Kinder, die ihre Zigaretten laut dem Deutschen Zentrum für Krebsforschung hauptsächlich aus Zigarettenautomaten beziehen. Sie umgehen die technischen Altersprüfsysteme der Automaten beispielsweise mittels EC-Karten oder Kreditkarten, die sie sich von älteren Freunden oder Bekannten zu diesem Zweck ausleihen. Auf EU-Ebene gibt es viele Bemühungen Kinder und Jugendliche am Bezug von Zigaretten speziell auch aus Automaten zu hindern. So haben England und Irland das Aufstellen von Zigarettenautomaten im öffentlichen Raum verboten. In Deutschland existiert bislang nur eine freiwillige Selbstbeschränkung des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller, keine Zigarettenautomaten in einem Sichtfeld von 50 Metern vom Haupteingang einer Schule oder eines Jugendzentrums aufzustellen. Auch wenn der aktuelle Bericht der Suchtbeauftragten der Bundesregierung einen sinkenden Anteil rauchender Jugendlicher feststellt, ist diese Maßnahme angesichts der hohen Anzahl rauchender Kinder und Jugendlicher offensichtlich in keiner Weise ausreichend.