TOP Ö 46: Betrauung der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH mit der Erbringung von Verkehrsleistungen im Gebiet der Stadt Mainz, einschließlich ergänzender ÖPNV-Dienstleistungen wie der Vorhaltung der hierfür erforderlichen Infrastruktur als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung mittels eines öf-fentlichen Dienstleistungsauftrags