TOP Ö 1: Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan "N 84", Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB zum Bebauungsplan "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N 84)" zwischen der Stadt Mainz und der Zollhafen Mainz GmbH + Co.KG (Vorhabenträger) sowie der Stadtwerke Mainz AG (Grundstückseigentümer)