TOP Ö 51: Umsetzung der Konzeption des Haus des Jugendrechts - ein Projekt der interdisziplinären Zusammenarbeit von Justiz, Polizei und Amt für Jugend und Familie (Jugendgerichtshilfe - Streetwork und Jugendschutz) zur Bearbeitung von sozial auffälligem und rechtlich abweichendem Verhalten von Kindern und Jugendlichen.