Betreff
Veränderungssperre "He 120-VS/I" Erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Peter-Weyer-Str. (He 120)", Satzung "He 120-VS/I" hier: Beschluss gem. § 17 BauGB i. V. m. §§ 14 und 16 BauGB
Vorlage
0580/2012
Aktenzeichen
61 26 He 120 VS/I
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtvorstand / der Bau- und
Sanierungsausschuss / der Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim empfehlen /
der Stadtrat beschließt in Kenntnis der Vorlage gemäß § 17 BauGB i. V.
m. den §§ 14 und 16 BauGB die Satzung "He 120-VS/I" über die erste
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre "He 120-VS" um
ein Jahr.