Begründung:
Die ‚Hilfe-Inseln’ sollen Kindern in
Gefahrensituationen als Anlaufstelle dienen. So zum Beispiel, wenn sie von
fremden Personen angesprochen werden. Auch wenn es einem Kind nicht gut geht
oder es Zeuge einer Straftat geworden ist, soll es die Dienste der
‚Hilfe-Inseln’ in Anspruch nehmen. Die Geschäfte für die Hilfe-Inseln sollten
gezielt an den Schulwegen der Kinder ausgewählt werden. Sie sollten mit
einheitlichen Plakaten in den Schaufenstern gekennzeichnet sein. Darüber hinaus
sollten Schulen und Eltern die Kinder über die Hilfe-Inseln informieren. Eltern
könnten das Angebot vor allem dadurch unterstützen, dass Sie mit ihren Kindern
den Schulweg abgehen und ihnen die Geschäfte, die zu den Hilfe-Inseln gehören,
zeigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Geschäften werden für
solche Fälle, in denen Kinder bei ihnen Hilfe suchen, mit einem Notfallplan
ausgestattet, um die örtlich zuständige Polizei, Rettungsdienste oder die
Schule zu informieren.
Ein anschauliches Beispiel für diese
Hilfe-Inseln ist im benachbarten Wiesbaden-Schierstein zu finden. Dort hat sich
das Konzept der Hilfe-Inseln bereits seit mehreren Jahren etabliert.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.