Betreff
ÄA Gebietscharakter in den Wohngebieten Albanusstraße und Bebelstraße in Bretzenheim erhalten (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,FDP)
Vorlage
0687/2011/1
Art
Antrag (Stadtrat)
Referenzvorlage

Der Antragstext wird mit folgendem Text ersetzt:

 

1.            Der Stadtrat bestätigt die in den Begründungen zu den Bebauungsplänen B 137 und B 140 erläuterte Zielsetzung, die einen Erhalt von Grün- und Freiflächen vorsieht.

2.            Der Stadtrat begrüßt die bisher erfolgten Gespräche zwischen dem Stadtplanungsamt, der Baudezernentin und der „Bürgerinitiative für den Strukturerhalt des Wohngebiets Albanus- und Bebelstraße“, in denen über eine mögliche Ergänzung der Festsetzungen der Bebauungspläne diskutiert worden ist, und vertraut darauf, dass die Verwaltung sich weiterhin als offen und dialogbereit für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zeigen wird.

3.            Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, nach Abschluss der Gespräche, dem Bauausschuss zu unterrichten, welche Änderungen zur bestehenden Bauplanung ggf. dem Ziel des Erhalts des dortigen Gebietscharakters dienen könnten, ohne die Rechtssicherheit aufgrund des Gleichbehandlungsprinzips und des Vertrauensschutz für die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer zu gefährden. Dabei sollten die Forderungen der Bürgerinitiative (evtl. in modifizierter Form) geprüft werden, u.a. im Bezug auf Fragen der Mindestgröße der Grundstücke, eine Änderung der maximal zulässigen Zahl der Wohneinheiten oder das Festsetzen einer hinteren Baulinie im Bereich zwischen Albanusstraße und Marienpfad.

 

Begründung: Der ursprüngliche Antrag der ödp-Fraktion ist in seiner Zielsetzung schon im Voraus auf eine Änderung der Bebauungspläne festgelegt und erkennt den bisher erfolgten Dialog zwischen Bürgerinitiative und Verwaltung unzureichend an. Um eine Entscheidung der städtischen Gremien herbeizuführen, ist es notwendig, dass vorher unvoreingenommen über die rechtlichen Möglichkeiten berichtet wird.

 

Die im Oktober 1995 ("B 137") und Dezember 1996 ("B 140") in Kraft gesetzten beiden Bebauungspläne wurden gerade vor dem Hintergrund eines hohen Nachverdichtungsdrucks zu dieser Zeit gemacht und gelten als erste Beispiele für eine Bauleitplanung im Bestand, um städtebaulich ungeordnete und nachteilige Entwicklungen (zu starke/ungebremste Nachverdichtung) zu verhindern. Nun ist die Konzeption dieser B-Pläne zu überprüfen, ob es Defizite gibt.