Im Rahmen der Genehmigung zur Bebauung
der Laubenheimer Höhe "VEP L 68" (Hofgut Laubenheimer Höhe) wurden
besondere Auflagen für die Anzahl der gleichzeitig bewirteten Gäste gestellt.
Sowohl die Betriebsbeschreibung als auch der städtebauliche Vertrag enthielten
zunächst eine Begrenzung der Sitzplatzzahlen für die Gastronomie von 200
gleichzeitig bewirteten Gästen im gesamten Vorhabengebiet. Auf Wunsch des
Vorhabenträgers wurde im Rahmen der Vertragsverhandlungen eine Ausnahmeregelung
aufgenommen, die es dem Betreiber ermöglicht, an bis zu 12 Tagen pro Jahr
weitere 180 Gäste zu bewirten. Diese Regelung soll es dem Vorhabenträger ermöglichen,
einzelne größere Veranstaltungen mit in der Summe bis zu 380 Gästen
durchzuführen. Wie die Mainzer Presse und auch zahlreiche Besucher berichteten,
betrug die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste an den drei Eröffnungstagen
im März offensichtlich bereits deutlich über 200 Gäste. Allein am Sonntag den
27.03.2011 waren Augenzeugenberichten zufolge anscheinend deutlich mehr als 380
Gäste im Hofgut. Zudem waren über 150 PKW dieser Gäste „wild“ auf den
benachbarten frisch bestellten privaten landwirtschaftlichen Flächen geparkt.