Betreff
Außenstände bei der Grundsteuer B und Hundesteuer aus den Jahren 2009 und 2010 (REP)
Vorlage
0079/2011
Art
Anfrage (Stadtrat)
Die Stadtverwaltung hat erst Ende Dezember
2010 die Zahlung der Grundsteuer B und der Hundesteuer für die Jahre 2009 und
2010 von Bürgerinnen und Bürger angemahnt. Diese Anforderung erfolgte in Form
von Mahnungen, die damit begründet wurden, daß die Einführung eines neuen
EDV-Systems zwei (!) Jahre in Anspruch genommen hat.
Im
Gegensatz zur Praxis in den Vorjahren haben die Steuerzahler in den Jahren 2009
und 2010 weder eine schriftliche Abrechnung, Zahlungsaufforderung noch eine
Zahlungserinnerung an die Grundsteuer B und die Hundesteuer erhalten.
Mit der versendeten Mahnung wurden
Säumniszuschläge und Mahngebühren angesetzt. Erhebliche Verärgerungen bei den
Bürgern war die Folge.