Betreff
Bauleitplanverfahren "L 66 (Satzungsbeschluss)" Bebauungsplanentwurf "Oppenheimer Straße (L 66)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
1352/2010
Aktenzeichen
61 26 - L 66
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt zu dem o. g. Bauleitplanentwurf

 

1.      Die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

 

2.      unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB.