Betreff
Anpassung des Verpflegungskostenbeitrages für die städtischen Kindertagesstätten
Vorlage
0239/2025
Aktenzeichen
51 03 03
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtrat beschließt, nach Vorberatung der o. g. Gremien:

1.        Der monatliche Verpflegungskostenbeitrag für die städtischen Kindertagesstätten wird ab dem 01.08.2025 auf insgesamt 60,00 € angehoben.

2.        Ab dem 01.08.2026 wird die Höhe des Verpflegungsbeitrages an die Angaben der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) mit einem durchschnittlichen Wert von 20 Verpflegungstagen pro Monat gekoppelt. In den Folgejahren erfolgt eine Anpassung des Verpflegungsbeitrags jeweils zum 01.08. auf Grundlage der jeweils gültigen Sachbezugswerte der Sozialversicherungsentgeltverordnung.

Die Beitragsanpassung ermöglicht es den städtischen Kindertagesstätten ein ausgewogenes Frühstücksangebot für alle Kinder anzubieten.