Betreff
Meldungen der Landeshauptstadt Mainz für das Kommunale Investitionsprogramm
Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Vorlage
0797/2023
Aktenzeichen
17 70 53.05
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Die vorberatenden Gremien empfehlen, der Stadtrat beschließt, gemäß der durch die Verwaltung vorgeschlagene Prioritätenliste, Projekte und Maßnahmen für den Bereich Pauschalförderung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation in Höhe des zu erwartenden maximalen Fördervolumens von ca. 9,5 Millionen anzumelden und Projekte mit Förderzusage bis Ende 2026 durchzuführen. Die vorberatenden Gremien empfehlen, der Stadtrat beschließt, auch alle weiteren durch die Verwaltung vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen weiterzuentwickeln und wenn möglich für die Haushaltsplanungen der Landeshauptstadt Mainz anzumelden.

 

1. Sachverhalt / Problemstellung

 

 

Eine Verabschiedung des Landesgesetzes zum Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) ist im Mai erfolgt. Das Gesetz kann somit zum 01. Juli 2023 in Kraft treten. Das Gesetz sieht gegenüber dem ersten Gesetzesentwurf ein verlängertes Antragsfenster vom 03. Juli 2023 bis zum 31. Januar 2024 vor. Das der Stadt Mainz hierfür seitens des Landes Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellte maximale Fördervolumen beträgt 9.536.155,52 €. Eine frühestmögliche Antragstellung wird von der beratenden Energieagentur Rheinland-Pfalz empfohlen. Erbrachte Maßnahmen sind bis 30. Juni 2026 zuweisungsfähig. Der Nachweis über die Mittelverwendung im Budget der Pauschalförderung ist bis 31. Dezember 2026 an das Umweltministerium zu richten. Eine Verwaltungsvorschrift und ein vorläufiger Maßnahmenbeginn sind nicht geplant.

 

Die Abwicklung des zweiten, für alle Kommunen offenen Budgets des wettbewerblichen Verfahrens wird durch das Wirtschaftsministerium erfolgen. Die Einzelheiten der jeweiligen Wettbewerbsteile (Themenfeld 1 Wasserstoffstrategie und Themenfeld 2: Entwicklung nachhaltiger Innenstädte der Zukunft, der Förderung kommunaler Wärmenetze und der nachhaltigen Entwicklung sozialer Begegnungsorte) werden in einer Verwaltungsvorschrift bestimmt. Informationen liegen derzeit noch nicht vor.

 

Die Landeshauptstadt Mainz hat im Jahr 2022 die Fortschreibung des Masterplan 100% Klimaschutz inklusive Maßnahmenkatalog 2.0 beschlossen und erarbeitet aktuell eine Strategie für die Anpassung an den Klimawandel. Darüber hinaus hat der Mainzer Stadtrat mit den Beschlüssen „Klimanotstand“ (1414/2019) und „Konsequenter Klimaschutz“ (1663/2021) verschärfte Klimaschutzziele gesetzt. Beide Beschlüsse haben neben Klimaschutzmaßnahmen auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel formuliert und die Dringlichkeit zum Handeln in beiden Themenfeldern unterstrichen. 

 

Mit Beschluss der Vorlage der Verwaltungsbesprechung am 07.02.2023 ist das Vorgehen der Stadt Mainz geregelt worden, indem die Rückmeldungen aller Dezernate durch Dezernat V gesammelt werden sollten und dann mit Priorisierungsvorschlag übergeben werden. Mit Dezernat VII soll die weitere Koordinierung einer gemeinsamen Antragsstellung und -einreichung organisiert werden. Die Rückmeldungen liegen gesammelt vor, eine Übersicht der vorliegenden Anmeldungen (Anlage 1) ist angefügt.

 

Im Ergebnis sind insgesamt 61 Projektvorschläge mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 20.909.050 € durch die Dezernate IV, V und VI identifiziert und rückgemeldet worden. Der im Rahmen der Pauschalförderung für die Stadt Mainz maximal mögliche Förderbetrag in Höhe von 9.536.156 € ist damit überschritten. Die Fördermittel für die Anpassung an den Klimawandel sind auf maximal 2.384.039 € (25% der Gesamtfördersumme der Pauschalförderung) begrenzt. Mit Projektanmeldungen in Höhe 1.994.250 € ist eine Begrenzung dieses Budgets zur Einhaltung der formalen Vorgaben nicht erforderlich.

 

Leuchtturmprojekte für das wettbewerbliche Verfahren sind bisher nicht angemeldet worden.

 

 

 

 

2. Lösung

 

 

 

Die Landeshauptstadt Mainz kommt Ihrer Vorbildfunktion nach und beschließt unabhängig von der Obergrenze der Förderkulisse des Landes alle angemeldeten Projektideen zur Umsetzungsreife zu entwickeln.

 

Finanzmittel für umsetzungsreife Projekte die nicht vom Land gefördert werden, werden im regulären Gremienlauf angemeldet.

 

Mainz setzt damit nach außen und nach innen ein starkes Signal für den Klimaschutz und begegnet den nicht minder großen Herausforderungen, die mit der notwendigen Anpassung an den Klimawandel einhergehen, gleichermaßen.

 

Im Zuge des seit Februar laufenden, dezernatsübergreifenden Prozesses sind Projektanmeldungen im Dezernat V zusammengetragen worden und für das weitere Antragsverfahren im KIKPI ausgewählt worden. Die Auswahl erfolgte unter folgenden Gesichtspunkten:

 

-  Abgleich mit der Positivliste des Landes Rheinland-Pfalz

-  Möglichst geringer administrativer Aufwand im Zuge des Fördermanagements

-  Möglichst große und gut sichtbare Projekte

-  Verteilung der Fördermittel und des Arbeitsaufwands auf die Dezernate und Ämter

-  Adressierung der Ziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

-  Beachtung der Wirkungseinschätzung der Anmeldenden

 


Vorsorglich sind Projektanmeldungen bis zu einem Volumen in Höhe von rd. 11,5 Millionen € für das Budget der Pauschalförderung ausgewählt worden (vgl. nachfolgende Tabelle). Einzelne Projektanmeldungen sind aufgrund Ihrer Gleichartigkeit mit Blick auf die Antragstellung zusammengefasst worden. Die Positionen 11 bis 27 mit einem Finanzvolumen in Höhe von 9.981.000 € sind prioritär, die Positionen 16 und 4 bis 6 sind dabei nachrangig im Sinne einer Reserve, gewichtet. Falls wider Erwarten die vorgesehene Reserve nicht ausreicht, weil im weiteren Verlauf mehrere Projekte nicht gefördert werden oder entsprechend angepasst werden können, werden dem Stadtvorstand entsprechend Ersatzvorschläge vorgelegt, um dennoch die maximale Fördersumme erhalten zu können.

 

ID

Amt / Organisation

Thema

Anteil an 9,5 Mio

 Mittelbedarf von

Klima-schutz

Klima-anpassung

11

67

Standortverbesserung an Bestandbäumen zur Erhöhung
der Resilienz für kommende Trockenperioden

1,0%

100.000 €

 

X

12

67

Smart City - Bodenfeuchtigkeitsüberwachung zur Steuerung
der Bewässerung von Jungbäumen

1,6%

150.000 €

 

X

13

WB

Energie- bzw. Batteriespeicher auf dem Zentralklärwerk

36,7%

3.500.000 €

X

 

31

GWM

IGS Bretzenheim - Heizungserneuerung

23,5%

2.240.000 €

X

 

36

GWM

Gymn Frauenlob, Klassenraumbeleuchtung LED

7,7%

735.000 €

X

 

49 bis 53

GWM

LED Flutlicht - Sportplätze BSA Bretzenheim,  Weisenau,
Monguntia, Marienborn LED und Mombach

0,5%

226.000 €

X

 

54, 55

GWM

Gebäudeautomation – Stadtübergreifendes System und
Stadthaus III

2,7%

260.000 €

X

 

 

27

EB

7 x reinelektrische E-Kolonnenwagen

8,1%

770.000 €

X

 

28

EB

4 x reinelektrische E-Abfallsammelfahrzeuge

21,0%

2.000.000 €

X

 

Zwischensumme

105%

9.981.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16

WB

PV-Anlage Standort Zentralklärwerk

8,6%

822.800 €

X

 

4 bis 6

67

Erwerb und Sicherung von Brachflächen am Hartmühlenweg - LSG Gonsbachtal, Mombacher Oberfeld Hütte 1 und Hütte 2

7,8%

740.000 €

 

 

 

X

 Summe  

    121%

11.543.800 €

 

 

 

Vor Antragstellung sind formale Prüfungen und inhaltliche Konkretisierungen notwendig. Dezernat VII stellt zunächst für die Auswahl sicher, dass die Fördervoraussetzungen (Maßnahmen nicht im Haushalt oder nur für die Förderung im Kontext von KIPKI angemeldet; Maßnahme nicht begonnen; Zulässigkeit der Fördergegenstände und Letztverwendung der Mittel im Sinne des Gesetzes etc.) erfüllt sind. Gegebenenfalls ist eine Abstimmung mit dem Land durchzuführen.

 

Der Gesamtantrag wird unter Einbindung der Finanzverwaltung (Beihilferegelungen, Haushaltsrechtliche Bestimmungen, Vermeidung von Doppelförderung etc.) durch Dezernat VII überprüft und zusammengeführt. Sodann erfolgt die koordinierte Antragsstellung.

 

Nach Bewilligung des Antrags durch das Land Rheinland-Pfalz erfolgt die Umsetzung der Einzelmaßnahmen in der Verantwortung der jeweiligen Dezernate mit der Freigabe der Budgets durch die Finanzverwaltung. Für die städtischen und stadtnahen Gesellschaften sieht das Gesetz einen Bescheid vor. Die Vorgehensweise hinsichtlich der Gebührenhaushalte ist zu prüfen. Die nicht prioritär für den KIPKI-Antragsprozess vorgesehen Projekte liegen in sehr unterschiedlichen Reifegraden vor. Die Projektleitenden sind aufgefordert die Projektanmeldungen in Form von qualifizierten Projektskizzen inkl. Kosten- und Zeitplanung weiter zu konkretisieren.

 

Leuchtturmprojekte für den Bereich des wettbewerblichen Verfahrens aus dem Umfeld der stadtnahen Gesellschaften und städtischen Beteiligungen sind gesondert von dieser Vorlage zu behandeln.

 

3. Alternativen

a. Ausschließliche Umsetzung der für KIPKI vorgesehenen Projekte und vom Land Rheinland-Pfalz

      geförderten Anmeldungen

b. Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan 100% Klimaschutz ohne Förderung des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen von KIPKI

Umsetzung von noch zu erarbeitenden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ohne Förderung

 

4. Ausgaben/Finanzierung

Aktuell entstehen keine Kosten, da die nach Konkretisierung der Projekte erforderlichen Mittel, für Maßnahmen, die nicht im Rahmen der Pauschalförderung gefördert werden, im regulären Gremienlauf gesondert beantragt werden.

 

Hinweis: Unter den eingereichten Anmeldungen befinden sich Projekte, deren Umsetzung zu erheblichen Einsparung von Energiekosten führt. Für die Projektanmeldungen 32 bis 48 wird zum Beispiel eine jährliche Energiekosteneinsparung in Höhe von rund 915.000 Euro abgeschätzt. Dies entspricht einer Amortisation in circa 5 Jahren.

 

5. Klima-Check

Der Beschluss regelt den Umgang mit den 61 Projektvorschlägen, die alle als Klimaschutzprojekte oder Projekte zur Anpassung an den Klimawandel eingereicht wurden. Der Beschluss hat somit primär richtungsweisende Wirkung für das weitere Antragsverfahren.

 

Die Ermittlung von projektspezifischen Wirkungen ist gemäß den Vorgaben des Fördermittelgebers im Zuge des Antragsverfahren zu leisten. Das diesbezügliche Unterstützungsangebot der Energieagentur Rheinland-Pfalz wird hierfür in Anspruch genommen.

 

 

 

 

Anhang

(1) Tabellarische Übersicht der Anmeldungen im Budget der Pauschalförderung
      (Stand 02.05.2023)

(2) Sammelband der eingereichten Anmeldung für die Pauschalförderung
      (Stand 02.05.2023)