Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Die vorberatenden Gremien
empfehlen, der Stadtrat beschließt, gemäß der durch die Verwaltung
vorgeschlagene Prioritätenliste, Projekte und Maßnahmen für den Bereich
Pauschalförderung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und
Innovation in Höhe des zu erwartenden maximalen Fördervolumens von ca. 9,5
Millionen anzumelden und Projekte mit Förderzusage bis Ende 2026 durchzuführen.
Die vorberatenden Gremien empfehlen, der Stadtrat beschließt, auch alle
weiteren durch die Verwaltung vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen
weiterzuentwickeln und wenn möglich für die Haushaltsplanungen der
Landeshauptstadt Mainz anzumelden.
1. Sachverhalt /
Problemstellung
Eine Verabschiedung des
Landesgesetzes zum Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation
(KIPKI) ist im Mai erfolgt. Das Gesetz kann somit zum 01. Juli 2023 in Kraft
treten. Das Gesetz sieht gegenüber dem ersten Gesetzesentwurf ein verlängertes
Antragsfenster vom 03. Juli 2023 bis zum 31. Januar 2024 vor. Das der Stadt
Mainz hierfür seitens des Landes Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellte maximale
Fördervolumen beträgt 9.536.155,52 €. Eine frühestmögliche Antragstellung wird
von der beratenden Energieagentur Rheinland-Pfalz empfohlen. Erbrachte
Maßnahmen sind bis 30. Juni 2026 zuweisungsfähig. Der Nachweis über die
Mittelverwendung im Budget der Pauschalförderung ist bis 31. Dezember 2026 an
das Umweltministerium zu richten. Eine Verwaltungsvorschrift und ein
vorläufiger Maßnahmenbeginn sind nicht geplant.
Die Abwicklung des zweiten, für alle Kommunen
offenen Budgets des wettbewerblichen Verfahrens wird durch das
Wirtschaftsministerium erfolgen. Die Einzelheiten der jeweiligen
Wettbewerbsteile (Themenfeld 1 Wasserstoffstrategie und Themenfeld 2:
Entwicklung nachhaltiger Innenstädte der Zukunft, der Förderung kommunaler
Wärmenetze und der nachhaltigen Entwicklung sozialer Begegnungsorte) werden in
einer Verwaltungsvorschrift bestimmt. Informationen liegen derzeit noch nicht
vor.
Die Landeshauptstadt Mainz hat im Jahr 2022 die
Fortschreibung des Masterplan 100% Klimaschutz inklusive Maßnahmenkatalog 2.0
beschlossen und erarbeitet aktuell eine Strategie für die Anpassung an den
Klimawandel. Darüber hinaus hat der Mainzer Stadtrat mit den Beschlüssen
„Klimanotstand“ (1414/2019) und „Konsequenter Klimaschutz“ (1663/2021)
verschärfte Klimaschutzziele gesetzt. Beide Beschlüsse haben neben
Klimaschutzmaßnahmen auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel formuliert
und die Dringlichkeit zum Handeln in beiden Themenfeldern unterstrichen.
Mit Beschluss der Vorlage der Verwaltungsbesprechung
am 07.02.2023 ist das Vorgehen der Stadt Mainz geregelt worden, indem die
Rückmeldungen aller Dezernate durch Dezernat V gesammelt werden sollten und
dann mit Priorisierungsvorschlag übergeben werden. Mit Dezernat VII soll die
weitere Koordinierung einer gemeinsamen Antragsstellung und -einreichung
organisiert werden. Die Rückmeldungen liegen gesammelt vor, eine Übersicht der
vorliegenden Anmeldungen (Anlage 1) ist angefügt.
Im Ergebnis sind insgesamt 61 Projektvorschläge mit
einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 20.909.050 € durch die Dezernate IV, V
und VI identifiziert und rückgemeldet worden. Der im Rahmen der
Pauschalförderung für die Stadt Mainz maximal mögliche Förderbetrag in Höhe von
9.536.156 € ist damit überschritten. Die Fördermittel für die Anpassung an den
Klimawandel sind auf maximal 2.384.039 € (25% der Gesamtfördersumme der
Pauschalförderung) begrenzt. Mit Projektanmeldungen in Höhe 1.994.250 € ist
eine Begrenzung dieses Budgets zur Einhaltung der formalen Vorgaben nicht
erforderlich.
Leuchtturmprojekte für das wettbewerbliche Verfahren
sind bisher nicht angemeldet worden.
2. Lösung
Die Landeshauptstadt Mainz kommt Ihrer
Vorbildfunktion nach und beschließt unabhängig von der Obergrenze der
Förderkulisse des Landes alle angemeldeten Projektideen zur Umsetzungsreife zu
entwickeln.
Finanzmittel für umsetzungsreife Projekte die nicht
vom Land gefördert werden, werden im regulären Gremienlauf angemeldet.
Mainz setzt damit nach außen und nach innen ein
starkes Signal für den Klimaschutz und begegnet den nicht minder großen
Herausforderungen, die mit der notwendigen Anpassung an den Klimawandel
einhergehen, gleichermaßen.
Im Zuge des seit Februar laufenden,
dezernatsübergreifenden Prozesses sind Projektanmeldungen im Dezernat V
zusammengetragen worden und für das weitere Antragsverfahren im KIKPI
ausgewählt worden. Die Auswahl erfolgte unter folgenden Gesichtspunkten:
- Abgleich
mit der Positivliste des Landes Rheinland-Pfalz
- Möglichst
geringer administrativer Aufwand im Zuge des Fördermanagements
- Möglichst
große und gut sichtbare Projekte
- Verteilung
der Fördermittel und des Arbeitsaufwands auf die Dezernate und Ämter
-
Adressierung der Ziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
- Beachtung
der Wirkungseinschätzung der Anmeldenden
Vorsorglich sind Projektanmeldungen bis zu einem
Volumen in Höhe von rd. 11,5 Millionen € für das Budget der Pauschalförderung
ausgewählt worden (vgl. nachfolgende Tabelle). Einzelne Projektanmeldungen sind
aufgrund Ihrer Gleichartigkeit mit Blick auf die Antragstellung zusammengefasst
worden. Die Positionen 11 bis 27 mit einem Finanzvolumen in Höhe von 9.981.000
€ sind prioritär, die Positionen 16 und 4 bis 6 sind dabei nachrangig im Sinne
einer Reserve, gewichtet. Falls wider Erwarten die vorgesehene Reserve nicht ausreicht,
weil im weiteren Verlauf mehrere Projekte nicht gefördert werden oder
entsprechend angepasst werden können, werden dem Stadtvorstand entsprechend
Ersatzvorschläge vorgelegt, um dennoch die maximale Fördersumme erhalten zu
können.
ID |
Amt / Organisation |
Thema |
Anteil an 9,5 Mio |
Mittelbedarf von |
Klima-schutz |
Klima-anpassung |
11 |
67 |
Standortverbesserung
an Bestandbäumen zur Erhöhung |
1,0% |
100.000 € |
|
X |
12 |
67 |
Smart
City - Bodenfeuchtigkeitsüberwachung zur Steuerung |
1,6% |
150.000 € |
|
X |
13 |
WB |
Energie-
bzw. Batteriespeicher auf dem Zentralklärwerk |
36,7% |
3.500.000 € |
X |
|
31 |
GWM |
IGS
Bretzenheim - Heizungserneuerung |
23,5% |
2.240.000 € |
X |
|
36 |
GWM |
Gymn
Frauenlob, Klassenraumbeleuchtung LED |
7,7% |
735.000 € |
X |
|
49 bis 53 |
GWM |
LED
Flutlicht - Sportplätze BSA Bretzenheim,
Weisenau, |
0,5% |
226.000 € |
X |
|
54, 55 |
GWM |
Gebäudeautomation
– Stadtübergreifendes System und |
2,7% |
260.000 € |
X |
|
27 |
EB |
7 x
reinelektrische E-Kolonnenwagen |
8,1% |
770.000 € |
X |
|
28 |
EB |
4 x
reinelektrische E-Abfallsammelfahrzeuge |
21,0% |
2.000.000 € |
X |
|
Zwischensumme |
105% |
9.981.000 |
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
16 |
WB |
PV-Anlage
Standort Zentralklärwerk |
8,6% |
822.800 € |
X |
|
4 bis 6 |
67 |
Erwerb
und Sicherung von Brachflächen am Hartmühlenweg - LSG Gonsbachtal, Mombacher
Oberfeld Hütte 1 und Hütte 2 |
7,8% |
740.000 € |
|
X |
Summe |
121% |
11.543.800 € |
|
|
Vor Antragstellung sind formale Prüfungen und
inhaltliche Konkretisierungen notwendig. Dezernat VII stellt zunächst für die
Auswahl sicher, dass die Fördervoraussetzungen (Maßnahmen nicht im Haushalt
oder nur für die Förderung im Kontext von KIPKI angemeldet; Maßnahme nicht
begonnen; Zulässigkeit der Fördergegenstände und Letztverwendung der Mittel im
Sinne des Gesetzes etc.) erfüllt sind. Gegebenenfalls ist eine Abstimmung mit
dem Land durchzuführen.
Der Gesamtantrag wird unter Einbindung der
Finanzverwaltung (Beihilferegelungen, Haushaltsrechtliche Bestimmungen,
Vermeidung von Doppelförderung etc.) durch Dezernat VII überprüft und
zusammengeführt. Sodann erfolgt die koordinierte Antragsstellung.
Nach Bewilligung des Antrags durch das Land
Rheinland-Pfalz erfolgt die Umsetzung der Einzelmaßnahmen in der Verantwortung
der jeweiligen Dezernate mit der Freigabe der Budgets durch die
Finanzverwaltung. Für die städtischen und stadtnahen Gesellschaften sieht das
Gesetz einen Bescheid vor. Die Vorgehensweise hinsichtlich der
Gebührenhaushalte ist zu prüfen. Die nicht prioritär für den
KIPKI-Antragsprozess vorgesehen Projekte liegen in sehr unterschiedlichen
Reifegraden vor. Die Projektleitenden sind aufgefordert die Projektanmeldungen
in Form von qualifizierten Projektskizzen inkl. Kosten- und Zeitplanung weiter
zu konkretisieren.
Leuchtturmprojekte für den Bereich des
wettbewerblichen Verfahrens aus dem Umfeld der stadtnahen Gesellschaften und
städtischen Beteiligungen sind gesondert von dieser Vorlage zu behandeln.
3. Alternativen
a. Ausschließliche Umsetzung der für KIPKI vorgesehenen Projekte und
vom Land Rheinland-Pfalz
geförderten Anmeldungen
b.
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan 100% Klimaschutz ohne Förderung des
Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen von KIPKI
Umsetzung von noch zu
erarbeitenden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ohne Förderung
4. Ausgaben/Finanzierung
Aktuell entstehen keine Kosten, da die nach
Konkretisierung der Projekte erforderlichen Mittel, für Maßnahmen, die nicht im
Rahmen der Pauschalförderung gefördert werden, im regulären Gremienlauf
gesondert beantragt werden.
Hinweis: Unter den eingereichten Anmeldungen
befinden sich Projekte, deren Umsetzung zu erheblichen Einsparung von
Energiekosten führt. Für die Projektanmeldungen 32 bis 48 wird zum Beispiel
eine jährliche Energiekosteneinsparung in Höhe von rund 915.000 Euro
abgeschätzt. Dies entspricht einer Amortisation in circa 5 Jahren.
5. Klima-Check
Der Beschluss regelt den Umgang mit den 61
Projektvorschlägen, die alle als Klimaschutzprojekte oder Projekte zur
Anpassung an den Klimawandel eingereicht wurden. Der Beschluss hat somit primär
richtungsweisende Wirkung für das weitere Antragsverfahren.
Die Ermittlung von projektspezifischen Wirkungen ist
gemäß den Vorgaben des Fördermittelgebers im Zuge des Antragsverfahren zu
leisten. Das diesbezügliche Unterstützungsangebot der Energieagentur
Rheinland-Pfalz wird hierfür in Anspruch genommen.
Anhang
(1) Tabellarische Übersicht der
Anmeldungen im Budget der Pauschalförderung
(Stand 02.05.2023)
(2)
Sammelband der eingereichten Anmeldung für die Pauschalförderung
(Stand 02.05.2023)