Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließ, die Änderung:

1.      des Gesellschaftsvertrags der Rheinhessen-Touristik GmbH,

2.      der Beitragsordnung der Rheinhessen-Touristik GmbH ab dem 01.01.2023.

Die Änderung des Gesellschaftsvertrags wird gem. § 92 (2) S. 1 Nr. 4 GemO der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angezeigt.