Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat
Mainz-Weisenau und der Verkehrsausschuss
empfehlen die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs im den Straßen "Am
Steinbruch", "Römerberg" und "Auf dem Stielchen"
zwischen Einmündung Römerberg und Am Steinbruch.
Der Stadtrat erteilt das Einvernehmen gem. §45 Abs. 1b Nr. 3 Satz 2
StVO zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs für die Straßen "Am Steinbruch",
"Römerberg" und "Auf dem Stielchen" zwischen Einmündung
Römerberg und Am Steinbruch.
1. Sachverhalt:
Die Straßenverkehrsbehörde wurde in
einer örtlichen Verkehrskommission gebeten in den Straßen "Am
Steinbruch", "Römerberg" und "Auf dem Stielchen"
zwischen Einmündung Römerberg und Am Steinbruch einen verkehrsberuhigten
Bereich einzurichten, da Fußgänger:innen und spielende Kinder
besonders gefährdet sind. Aufgrund baulicher Gegebenheiten (reines
Wohngebiet, keine oder sehr schmale Gehwege, ebengleicher Ausbau) ist die
Voraussetzung für einen verkehrsberuhigten Bereich gegeben. Parken ist dann nur
noch in gekennzeichneten Flächen erlaubt.
2. Lösung:
Es wird die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches
empfohlen um die Verkehrssicherheit besonders für Fußgänger:innen und spielende
Kinder zu erhöhen.
3. Analyse und Bewertung
geschlechtsspezifischer Folgen
Keine
4. Kosten/Finanzierung:
Die Kosten betragen ca. 1.100,-- € und stehen als
Unterhaltungsmittel für Beschilderung und Markierungen zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
( ) ja, Stellungnahme des Amtes 20 (Anlage 1)
(X) Nein