Betreff
Finanzielle Stärkung von städtischen Beteiligungsgesellschaften aus dem Haushalt der Stadt Mainz für den Ausbau klimafreundlicher Energie und Mobilität sowie zur nachhaltigen Stadtentwicklung
Vorlage
0695/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt:

 

1. die außerplanmäßige Bereitstellung von 2,4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2022 bei einem noch einzurichtenden Investitionsprojekt im Teilhaushalt Amt 20 als Investitionszuschuss zur Sanierung des Taubertsbergbades,

 

2. die außerplanmäßige Bereitstellung von 10,442 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2022 bei einem noch einzurichtenden Investitionsprojekt im Teilhaushalt Amt 61 als Investitionszuschuss zur Beschaffung von 23 Elektrobussen durch die MVG,

 

3. die außerplanmäßige Bereitstellung von 4,0 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2022 bei einem noch einzurichtenden Investitionsprojekt im Teilhaushalt Amt 61 als Investitionszuschuss zur Grunderneuerung der Straßenbahnstrecken,

 

4. die außerplanmäßige Bereitstellung von 3,225 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2022 im Teilhaushalt Amt 61 bei dem Innenauftrag L540101001, Sachkonto 54120001 für den Einbau von Rasengleisen,

 

5. die außerplanmäßige Bereitstellung von 10,0 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2022 im Teilhaushalt Amt 61, Innenauftrag L540707001, Sachkonto 54120001, als einmaliger Zuschuss zu den Betriebskosten der MVG,

 

6. den einmaligen Verzicht auf die Konzessionsabgabe der MVG im Jahr 2022 (Mindereinnahmen von 750.000 Euro),

 

7. Die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die MSW in Höhe von 60 Mio. Euro, auszahlbar in drei Tranchen à 20 Mio. Euro, mit Laufzeiten von 5, 6 und 7 Jahren zu marktüblichen Konditionen. Die Mittel werden im Finanzhaushalt 2022 außerplanmäßig bereitgestellt,

 

8. die außerplanmäßige Bereitstellung von 3,0 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2022 im Teilhaushalt 67, Innenauftrag L560102010, Sachkonto 54670001, als einmaliger Zuschuss an die „Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz“,

 

9. den Verzicht auf die Dividende der ZBM ab dem Jahr 2022 bis auf weiteres.