Begründung:
Die nach §34 BauGB
bevorstehende Nachverdichtung durch 4 Wohngebäude Am Linsenberg 1 – 15 in 2.
Reihe zwischen den Wohngebäuden Untere Zahlbacher Straße Nr. 84 – 90 und Am
Linsenberg 1, 3 und 5 gefährdet die Zusammensetzung der ansässigen
Wohnbevölkerung. Die bestehende Wohnanlage, ursprünglich in Besitz der SieGe,
wurde einst für Bahnmitarbeiter errichtet. Daher haben die wenigsten Mieter
kurzfristige Mietverträge. Einige haben dagegen sogar ein lebenslanges
Mietrecht.
Es ist daher davon
auszugehen, dass die neue Bebauung in 2.er Reihe, die durch die an der Straße
liegenden Mietwohnungsbauten vor Lärm und Schadstoffen geschützt liegt, in
dieser Stadtlage eher dem hochwertigen Eigentumssegment zugerechnet werden
darf. Die Bebauung hat nicht nur den gemeinsamen Gartenraum der Altmieter
bereits zerstört sondern wird auch die Zusammensetzung der Mieter im Quartier
empfindlich stören. Nachbarschaftliche Aufwertungsprozesse und entsprechende
Mietanpassungen sind in Folge der Neubebauung abzusehen. Ein Anstieg der
Vergleichsmieten ist zu erwarten.
Der Schutz nachbarschaftlicher Beziehungen und sozialer
Bindungen ist eine der Aufgaben von Stadtentwicklung. Verdrängungsprozessen durch Aufwertung und
damit verbunden steigenden Mieten muss die Stadt entschieden gegensteuern.
Baumaßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass Wohnraum für die im Gebiet
ansässige Wohnbevölkerung nicht mehr bezahlbar ist.