Betreff
1. Klimaneutralität 2050 - Bericht zum Ende der geförderten Phase des Masterplan 100% Klima-schutz Mainz (2016-20) und 2. Klimaneutralität 2035 – Erste Einschätzung der Machbarkeit
Vorlage
0024/2021/1
Aktenzeichen
67 00 36
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Referenzvorlage

Der Klimaschutzbeirat, der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie und der Stadtrat nehmen den Bericht zum Abschluss der geförderten Phase des Masterplan 100% Klimaschutz Mainz (2016-20) sowie den Bericht Klimaneutralität 2035 (erste Einschätzung der Machbarkeit) zur Kenntnis.

 

Der Klimaschutzbeirat empfiehlt, der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie empfiehlt, der Stadtrat beschließt.

 

1.      Die Landeshauptstadt Mainz verschärft die bisherigen Ziele des Masterplan 100 % Klimaschutz, bis spätestens 2050 gegenüber 1990 die Treibhausgas-Emissionen um 95 % und den Endenergiebedarf um 50 % zu reduzieren und erkennt an, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele deutlich verstärkte Anstrengungen zu unternehmen sind.

 

2.      Die Landeshauptstadt Mainz strebt an, die Klimaneutralität deutlich vorher zu erreichen – idealerweise bereits bis zum Jahr 2035. Im Rahmen ihrer gestalterischen und rechtlichen kommunalen Möglichkeiten ist die Landeshauptstadt bestrebt, alles Umsetzbare auf dem Weg zur Klimaneutralität 2035 für Mainz auch umzusetzen. Dies allerdings mit dem Wissen, dass die eigene Gestaltungskraft der Kommune durch die aktuell gegebenen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der übergeordneten Landes-, Bundes- und EU-Ebene begrenzt wird.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Umsetzung des Masterplans fortzufahren. Dabei ist der Maßnahmenkatalog zu erweitern, neu zu priorisieren und schneller umzusetzen, sodass Klimaneutralität im Mainzer Stadtgebiet frühestmöglich und deutlich vor dem Jahr 2050 erreicht werden kann. Die Stadtverwaltung sowie die städtischen und stadtnahen Gesellschaften kommen ihrer Vorbildfunktion nach und streben eine Klimaneutralität bis 2035 an.

 

4.      Der Maßnahmenkatalog ist hierfür vor allem zu erweitern um

a.                Maßnahmen des Stadtratsbeschlusses zum  „Klimanotstand“,

b.    neue Maßnahmen, welche die Vorbildwirkung der Stadtverwaltung und der städtischen/stadtnahen Gesellschaften in den Vordergrund stellen.
Die Maßnahmen sind zudem in einen auf Klimaneutralität 2035 ausgerichteten Gesamtplan
einzubetten, welcher 2021/2022 zu erstellen ist.
Darüber hinaus sollen aber auch weiterhin Maßnahmen definiert und aufgenommen werden,
die in die Zivilgesellschaft wirken und damit zum Ziel beitragen, Mainz insgesamt klimaneu-
tral zu machen.
Bei der Maßnahmenumsetzung sollen diejenigen Maßnahmen prioritär umgesetzt werden,
die eine hohe Kosten-Nutzen-Rechnung und eine hohe Hebelwirkung haben.

 

5.      Über den Umsetzungsstand des erweiterten Maßnahmenkataloges wird alle zwei Jahre ein Bericht vorgelegt. Spätestens alle 5 Jahre ist die Treibhausgasbilanz für Mainz fortzuschreiben. Hierzu hat das Leipziger Institut für Energie ein Indikatoren-Set vorgeschlagen (siehe Anlage). Das Set befindet sich in der Abstimmung, um angepasst zu werden.

Empfehlung:
Zusätzlich zum Bericht sollen (a) nach Möglichkeit Leuchtturmprojekte vorgesellt werden,
um die Akzeptanz und die Motivation für Klimaschutzmaßnahmen weiter zu erhöhen und
(b) Zwischenstände einzelner Projekte mündlich im Klimaschutzbeirat berichtet werden,
damit zusätzlich zum zweijährigen Berichtswesen eine Begleitung durch den Klimaschutz-
beirat erfolgen kann.

 

6.      Ein umfassender Fach- und Bürgerbeteiligungsprozess zur Fortschreibung des in 2017 aufgestellten Masterplan 100 % Klimaschutz Mainz ist alle 5 Jahre durchzuführen. Die nächste Partizipation ist demnach für die Jahre 2021/22 vorgesehen.