Der
Klimaschutzbeirat, der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie und der Stadtrat
nehmen den Bericht zum Abschluss der geförderten Phase des Masterplan 100%
Klimaschutz Mainz (2016-20) sowie den Bericht Klimaneutralität
2035 (erste Einschätzung der Machbarkeit) zur
Kenntnis.
Der
Klimaschutzbeirat empfiehlt, der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie
empfiehlt, der Stadtrat beschließt.
1.
Die
Landeshauptstadt Mainz verschärft die bisherigen Ziele des Masterplan 100 %
Klimaschutz, bis spätestens 2050 gegenüber 1990 die Treibhausgas-Emissionen um
95 % und den Endenergiebedarf um 50 % zu reduzieren und erkennt an, dass zur
Erreichung der Klimaschutzziele deutlich verstärkte Anstrengungen zu
unternehmen sind.
2.
Die
Landeshauptstadt Mainz strebt an, die Klimaneutralität deutlich vorher zu
erreichen – idealerweise bereits bis zum Jahr 2035. Im Rahmen ihrer
gestalterischen und rechtlichen kommunalen Möglichkeiten ist die
Landeshauptstadt bestrebt, alles Umsetzbare auf dem Weg zur Klimaneutralität
2035 für Mainz auch umzusetzen. Dies allerdings mit dem Wissen, dass die eigene
Gestaltungskraft der Kommune durch die aktuell gegebenen politischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen der übergeordneten Landes-, Bundes- und EU-Ebene
begrenzt wird.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der Umsetzung des Masterplans fortzufahren.
Dabei ist der Maßnahmenkatalog zu erweitern, neu zu priorisieren und schneller
umzusetzen, sodass Klimaneutralität im Mainzer Stadtgebiet frühestmöglich und
deutlich vor dem Jahr 2050 erreicht werden kann. Die Stadtverwaltung sowie die
städtischen und stadtnahen Gesellschaften kommen ihrer Vorbildfunktion nach und
streben eine Klimaneutralität bis 2035 an.
4.
Der
Maßnahmenkatalog ist hierfür vor allem zu erweitern um
a.
Maßnahmen
des Stadtratsbeschlusses zum
„Klimanotstand“,
b.
neue
Maßnahmen, welche die Vorbildwirkung der Stadtverwaltung und der
städtischen/stadtnahen Gesellschaften in den Vordergrund stellen.
Die Maßnahmen sind zudem in einen auf Klimaneutralität 2035 ausgerichteten
Gesamtplan
einzubetten, welcher 2021/2022 zu erstellen ist.
Darüber hinaus sollen aber auch weiterhin Maßnahmen definiert und aufgenommen
werden,
die in die Zivilgesellschaft wirken und damit zum Ziel beitragen, Mainz
insgesamt klimaneu-
tral zu machen.
Bei der Maßnahmenumsetzung sollen diejenigen Maßnahmen prioritär umgesetzt
werden,
die eine hohe Kosten-Nutzen-Rechnung und eine hohe Hebelwirkung haben.
5.
Über
den Umsetzungsstand des erweiterten Maßnahmenkataloges wird alle zwei Jahre ein
Bericht vorgelegt. Spätestens alle 5 Jahre ist die Treibhausgasbilanz für Mainz
fortzuschreiben. Hierzu hat das Leipziger Institut für Energie ein
Indikatoren-Set vorgeschlagen (siehe Anlage). Das Set befindet sich in der
Abstimmung, um angepasst zu werden.
Empfehlung:
Zusätzlich zum Bericht sollen (a) nach Möglichkeit Leuchtturmprojekte
vorgesellt werden,
um die Akzeptanz und die Motivation für Klimaschutzmaßnahmen weiter zu erhöhen
und
(b) Zwischenstände einzelner Projekte mündlich im Klimaschutzbeirat berichtet
werden,
damit zusätzlich zum zweijährigen Berichtswesen eine Begleitung durch den
Klimaschutz-
beirat erfolgen kann.
6.
Ein
umfassender Fach- und Bürgerbeteiligungsprozess zur Fortschreibung des in 2017
aufgestellten Masterplan 100 % Klimaschutz Mainz ist alle 5 Jahre
durchzuführen. Die nächste Partizipation ist demnach für die Jahre 2021/22
vorgesehen.