Betreff
Regelungen der Stadtverwaltung Mainz zur Telearbeit (CDU)
Vorlage
0230/2021
Art
Anfrage (Stadtrat)

Durch die Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihre digitale Ausstattung ausgebaut, damit ihre Angestellten von zu Hause aus arbeiten können. Das trägt dazu bei, die Verbreitung des Virus einzudämmen und das Infektionsrisiko für sich und andere zu reduzieren. Gemäß der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet, Telearbeit anzubieten, sofern keine betrieblichen Belange dagegensprechen. Unter Telearbeit verstehen wir Homeoffice, mobiles Arbeiten und andere Formen des Arbeitens außerhalb der städtischen Dienstgebäude.