Betreff
1. Klimaneutralität 2050 - Bericht zum Ende der geförderten Phase des Masterplan 100% Klima-schutz Mainz (2016-20) und 2. Klimaneutralität 2035 – Erste Einschätzung der Machbarkeit
Vorlage
0024/2021
Aktenzeichen
67 00 36
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Klimaschutzbeirat, der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie und der Stadtrat nehmen den Bericht zum Abschluss der geförderten Phase des Masterplan 100% Klimaschutz Mainz (2016-20) sowie den Bericht Klimaneutralität 2035 (erste Einschätzung der Machbarkeit) zur Kenntnis.

 

Der Klimaschutzbeirat empfiehlt, der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie empfiehlt, der Stadtrat beschließt.

 

1.      Die Landeshauptstadt Mainz bekennt sich zu dem Ziel des Masterplan 100 % Klimaschutz, bis spätestens 2050 gegenüber 1990 die Treibhausgas-Emissionen um 95 % und den Endenergiebedarf um 50 % zu reduzieren und erkennt an, dass zur Erreichung dieses Ziels deutlich verstärkte Anstrengungen zu unternehmen sind.

 

2.      Darüber hinaus strebt die Landeshauptstadt Mainz an, die Klimaneutralität einige Jahre vorher zu erreichen – idealerweise bereits bis zum Jahr 2035. Im Rahmen ihrer gestalterischen und rechtlichen kommunalen Möglichkeiten ist die Landeshauptstadt bestrebt, alles Umsetzbare auf dem Weg zur Klimaneutralität 2035 für Mainz auch umzusetzen. Dies allerdings mit dem Wissen, dass die eigene Gestaltungskraft der Kommune durch die aktuell gegebenen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der übergeordneten Landes-, Bundes- und EU-Ebene begrenzt wird.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Umsetzung des Masterplans fortzufahren. Dabei ist der Maßnahmenkatalog zu erweitern und neu zu priorisieren, sodass Klimaneutralität im Mainzer Stadtgebiet frühestmöglich und deutlich vor dem Jahr 2050 erreicht werden kann. Die Stadtverwaltung sowie die städtischen und stadtnahen Gesellschaften kommen ihrer Vorbildfunktion nach und streben eine Klimaneutralität bis 2035 an.

 

4.      Der Maßnahmenkatalog ist hierfür zu erweitern um

a.      Maßnahmen des Stadtratsbeschlusses zum  „Klimanotstand“,

b.      neue Maßnahmen, welche die Vorbildwirkung der Stadtverwaltung und der städtischen/stadtnahen Gesellschaften in den Vordergrund stellen.

 

5.      Über den Umsetzungsstand des erweiterten Maßnahmenkataloges wird alle zwei Jahre ein Bericht vorgelegt. Spätestens alle 5 Jahre ist die Treibhausgasbilanz für Mainz fortzuschreiben. Hierzu hat das Leipziger Institut für Energie ein Indikatoren-Set vorgeschlagen (siehe Anlage). Das Set befindet sich in der Abstimmung, um angepasst zu werden.

 

6.      Ein umfassender Fach- und Bürgerbeteiligungsprozess zur Fortschreibung des in 2017 aufgestellten Masterplan 100 % Klimaschutz Mainz ist alle 5 Jahre durchzuführen. Die nächste Partizipation ist demnach für die Jahre 2021/22 vorgesehen.