Betreff
Bildung eines Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe U 18 und der Kinder- und Jugendhilfe
Vorlage
1780/2020/1
Aktenzeichen
50/00
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtrat beschließt, nach Vorberatung der o.a. Gremien:

1.      Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligt sich die Stadt Mainz am Kommunalen Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe, der seinen Sitz in der Landeshauptstadt Mainz haben wird.

2.      Der Verbandsordnung im Wortlaut und gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

3.      Der Städtetag Rheinland-Pfalz und der Landkreistag Rheinland-Pfalz werden ermächtigt, die Stadt Mainz im Verfahren der Zweckverbandsgründung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD), gemeinschaftlich zu vertreten, Erklärungen im Rahmen des Feststellungsverfahren des Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen und insbesondere dazu, die erforderliche Feststellung der Verbandsordnung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für sämtliche beteiligte Mitgliedskörperschaften einzuholen.