In der AZ vom
29.08. (S.11) wurde unter der Überschrift “Verdschungelt“ der Zustand der
Mainzer Gullys (Sinkkästen) beschrieben. Zahlreiche Sinkkästen sind offenbar
zugewachsen und verstopft, sodass eine geregelte Abführung von
Oberflächenwasser nicht mehr gewährleistet ist. An zahlreichen Stellen genügt
der bloße Augenschein, die Mängel wahrzunehmen. Der Hinweis der Verwaltung,
dies sei auf die „Privatisierung“ in der Vergangenheit zurückzuführen, reicht
als Erklärung nicht aus. Denn die Erfüllung (Gewährleistung) einer öffentlichen
Aufgabe bleibt immer gesetzliche Aufgabe der Kommune. Beauftragt sie einen
Privaten, so hat sie- auch im Falle einer materiellen Privatisierung - durch
geeignete vertragliche Regelungen bzw. Überwachung sicherzustellen, dass dieser
seinen Auftrag erfüllt. Tut er dies nicht, so bietet das Vertragsrecht genügend
Möglichkeiten (Kontrolle, Bonus-Malus Regelungen, Vorgaben, Abmahnung,
Einbehaltung von Entgelten, Kündigung des Vertrages), dies durchzusetzen. Nach
Darstellung der Verwaltung (AZ 29.08.) trat das Tiefbauamt „seit Jahrzehnten“
(seit ca. dem Jahr 2000) nur als Auftraggeber auf. Ganz Offenbar wurde eine
kommunale Kernaufgabe 20 Jahre lang vernachlässigt, was nun zu „einem enormen
Aufgabenstau“ (AZ 29.08) führt. Es ist zu befürchten, dass zahlreiche
Sinkkästen in einem kritischen Zustand sind.
Diese
Situation ist auch deswegen besonders besorgniserregend, weil nach Meinung
aller Fachleute mit der Zunahme von Starkregenereignissen zu rechnen ist, bei
denen selbst eine intakte in Infrastruktur an ihre Belastungsgrenze kommen
kann.