Betreff
Antrag auf Zurückstellung der Bauvoranfrage (Az 63 VR-2020-1932-2) zur Klärung der zulässigen Art der baulichen Nutzung für die Errichtung eines Drogeriemarktes, zwei gemischt genutzter Betriebsgebäude mit Einzelhandelsnutzungen (Lebensmitteldiscount, Verbrauchermarkt, Gewerbe und Labore), eines Supermarktes, einer Schank- und Speisewirtschaft und einer oberirdischen 4 geschossigen Großgarage auf dem Grundstück Gemarkung Bretzenheim, Flur 14, Flurstück 424 (Dr.-Maria-Hopf-Straße).
Vorlage
1261/2020
Aktenzeichen
61 31 Bre D 171
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Der Stadtvorstand empfiehlt, der Ortsbeirat Mainz-Bretzenheim nimmt zur Kenntnis, der Bau- und Sanierungsausschuss beantragt:

 

die Entscheidung  über die Zulässigkeit der Bauvoranfrage zur Klärung der zulässigen Art der baulichen Nutzung für die Errichtung eines Drogeriemarktes, zwei gemischt genutzter Betriebsgebäude mit Einzelhandelsnutzungen (Lebensmitteldiscount, Verbrauchermarkt, Gewerbe und Labore), eines Supermarktes, einer Schank- und Speisewirtschaft und einer oberirdischen 4-geschossigen Großgarage auf dem Grundstück Gemarkung Bretzenheim, Flur 14, Flurstück 424 (Dr.-Maria-Hopf-Straße) gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für die Dauer von 12 Monaten zurückzustellen.