Betreff
Folgewirkung des neuen KitaZG auf die Einrichtungen in der Stadt Mainz (CDU)
Vorlage
1130/2020
Art
Anfrage (Stadtrat)

Mit dem neuen Kita-Zukunftsgesetz wird sich die Arbeit in den Kitas an vielen Stellen verändern, so wird unter anderem ein weiterer Rechtsanspruch auf eine siebenstündige Betreuung festgeschrieben. Ebenso wird die Finanzierung der Kitas in freier Trägerschaft geändert, indem Kommunen zukünftig über die Kostenerstattung mit den Trägern verhandeln müssen. Insgesamt ist absehbar, dass damit neue Aufgaben bis Sommer 2021 auf die Beteiligten zukommen, damit die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig erfüllt werden können.