Betreff
Fahrverbote in Mainz (CDU)
Vorlage
0702/2020
Art
Anfrage (Stadtrat)

Das von der Stadt angekündigte Fahrverbot trifft nicht nur viele Bürgerinnen und Bürger, sondern auch den Einzelhandel in der Innenstadt und vor allem den wichti-gen Kongressstandort Rheingoldhalle schwer.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einem Urteil vom 27. Februar 2020 entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung bzw. zur Einhaltung von Grenz-werten auch verhältnismäßig sein müssen. Das sei nicht der Fall, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für eine erhöhte Emis-sion in Kürze eingehalten werde. Die Verwaltung in Mainz hat bereits einige Maß-nahmen erfolgreich umgesetzt, um die Luftqualität zu verbessern. So konnten die Stickstoffdioxidmengen schon deutlich reduziert werden. Weitere Schritte könnten beispielsweise eine in Kooperation mit Wiesbaden vorgenommene Beampelung des Hochkreisels oder eine durch eine komplette grüne Welle auf der Rheinachse herbeigeführte Verstetigung des Verkehrs sein. Wenn dieser Weg weiter bestritten wird, ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte in absehbarer Zeit eingehalten werden. Somit sind Fahrverbote in Mainz gemäß des Bundesverwaltungsgerichtsurteils als unverhältnismäßig zu bewerten.