2.
Lösung
Derzeit
wird von folgenden Kosten für die Erstellung der barrierefreien Maßnahmen am
Bahnhof Römisches Theater ausgegangen:
Planungsleistungen
und Projektsteuerung |
210.000 € |
Baugrundgutachten/Prüfstatik |
35.000 € |
Fällarbeiten/Leitungsschürfen/SiGeKo |
15.000 € |
Leitungsverlegung |
40.000 € |
Hochbauarbeiten
(Aufzugschacht, Steg, Treppe) |
1.110.000 € |
Verkehrsanlagen |
130.000 € |
Summe 1 |
1.540.000 € |
+10%
Unvorhergesehenes/Ausschreibungsschwankungen |
160.000 € |
Aktivierbare Eigenleistungen ca. |
50.000 € |
Summe 2 |
1.750.000 € |
In der
obigen Aufstellung sind folgende gesamtkostenreduzierende Elemente
berücksichtigt bzw. können noch greifen:
·
Bei
den Verkehrsanlagen waren in der ursprünglichen Haushaltsanmeldung noch
Maßnahmen vorgesehen, die die stadt- und verkehrsräumliche Aufwertung des
Zitadellenwegs und des Umfelds abrunden würden, jedoch nicht der
Barrierefreiheit dienen und von daher als nicht zuschussfähig eingestuft
werden. Im Laufe der Projektentwicklung hat sich ergeben, dass diese Maßnahmen
derzeit zurückgestellt werden können und sollten, da zwischenzeitlich seitens
der GWM ein Gestaltungswettbewerb für das Umfeld des eigentlichen Römischen
Theaters eingeleitet wurde. Da sich aus den Ergebnissen des Wettbewerbs neue
Rahmenbedingungen für den Anschluss des Zitadellenwegs an die Salvatorstraße
ergeben können, sind Umbaumaßnahmen in diesem Bereich weder notwendig noch
zweckmäßig. Die hierdurch eingesparten Mittel dienen zur Verringerung des
zusätzlichen Mittelbedarfs
·
Für
die zu verlagernde Fahrradabstellanlage hat sich im vergangenen Jahr eine neue
Finanzierungsperspektive ergeben: Die Stadt Mainz hat sich für die seitens der
DB initiierten „Bike+Ride-Initiative“ beworben, wo bundesweit Partner für Radabstellanlagen in
Bahnhofsnähe gesucht wurden. Es bestehen aktuell gute Aussichten für eine
(möglichweise vollständige) Förderung zur Herstellung derzeit nicht
zuschussfähigen Aufstellfläche, sodass diese Kosten womöglich nicht aus dem
städtischen Haushalt finanziert werden müssen.
Die
Maßnahme muss gemäß den Förderbedingungen im Rahmen des Programms KI 3.0 bis
zum 31.12.2020 erstellt sein. Die Verwaltung bittet die städtischen Gremien um
Bewilligung einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung i.H.v. 450.000 €. Dies
ist notwendig, damit die Ausschreibungen und die Vergabe für Hoch- und Tiefbau
zeitnah auf den Weg gebracht werden können.
3.
Alternativen
Verzicht
auf die überplanmäßige Mittelbereitstellung mit der Konsequenz, dass die
Mittelbindungen und damit die Einleitung der Ausschreibungen nicht erfolgen können.
Somit besteht die Gefahr, dass das Projekt nicht fristgerecht erstellt werden
kann und keine Fördermittel in Anspruch genommen werden können.