Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 450.000,00 € für die Maßnahme „Verbindung Bahnhof Römisches Theater - Oberstadt“
Vorlage
0478/2020
Aktenzeichen
60 06 01 146
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

2. Lösung

 

Derzeit wird von folgenden Kosten für die Erstellung der barrierefreien Maßnahmen am Bahnhof Römisches Theater ausgegangen:

 

Planungsleistungen und Projektsteuerung

210.000 €

Baugrundgutachten/Prüfstatik

  35.000 €

Fällarbeiten/Leitungsschürfen/SiGeKo

15.000 €

Leitungsverlegung

40.000 €

Hochbauarbeiten (Aufzugschacht, Steg, Treppe)

1.110.000 €

Verkehrsanlagen

130.000 €

Summe 1

1.540.000 €

+10% Unvorhergesehenes/Ausschreibungsschwankungen

160.000 €

Aktivierbare Eigenleistungen ca.

50.000 €

Summe 2

1.750.000 €

 

In der obigen Aufstellung sind folgende gesamtkostenreduzierende Elemente berücksichtigt bzw. können noch greifen:

 

·         Bei den Verkehrsanlagen waren in der ursprünglichen Haushaltsanmeldung noch Maßnahmen vorgesehen, die die stadt- und verkehrsräumliche Aufwertung des Zitadellenwegs und des Umfelds abrunden würden, jedoch nicht der Barrierefreiheit dienen und von daher als nicht zuschussfähig eingestuft werden. Im Laufe der Projektentwicklung hat sich ergeben, dass diese Maßnahmen derzeit zurückgestellt werden können und sollten, da zwischenzeitlich seitens der GWM ein Gestaltungswettbewerb für das Umfeld des eigentlichen Römischen Theaters eingeleitet wurde. Da sich aus den Ergebnissen des Wettbewerbs neue Rahmenbedingungen für den Anschluss des Zitadellenwegs an die Salvatorstraße ergeben können, sind Umbaumaßnahmen in diesem Bereich weder notwendig noch zweckmäßig. Die hierdurch eingesparten Mittel dienen zur Verringerung des zusätzlichen Mittelbedarfs

·         Für die zu verlagernde Fahrradabstellanlage hat sich im vergangenen Jahr eine neue Finanzierungsperspektive ergeben: Die Stadt Mainz hat sich für die seitens der DB initiierten „Bike+Ride-Initiative“ beworben, wo  bundesweit Partner für Radabstellanlagen in Bahnhofsnähe gesucht wurden. Es bestehen aktuell gute Aussichten für eine (möglichweise vollständige) Förderung zur Herstellung derzeit nicht zuschussfähigen Aufstellfläche, sodass diese Kosten womöglich nicht aus dem städtischen Haushalt finanziert werden müssen.

 

Die Maßnahme muss gemäß den Förderbedingungen im Rahmen des Programms KI 3.0 bis zum 31.12.2020 erstellt sein. Die Verwaltung bittet die städtischen Gremien um Bewilligung einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung i.H.v. 450.000 €. Dies ist notwendig, damit die Ausschreibungen und die Vergabe für Hoch- und Tiefbau zeitnah auf den Weg gebracht werden können.

 

 

3. Alternativen

 

Verzicht auf die überplanmäßige Mittelbereitstellung mit der Konsequenz, dass die Mittelbindungen und damit die Einleitung der Ausschreibungen nicht erfolgen können. Somit besteht die Gefahr, dass das Projekt nicht fristgerecht erstellt werden kann und keine Fördermittel in Anspruch genommen werden können.