Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem Haushaltsjahr 2019 nach 2020
Vorlage
0427/2020
Aktenzeichen
/202102/19-20
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2019 für

übertragbar zu erklären.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen  aus dem Haushaltsjahr 2019  gemäß der Anlage 2 Kenntnis.