Betreff
Keine Grabsteine aus Kinderarbeit auf Mainzer Friedhöfen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
0248/2020
Art
Anfrage (Stadtrat)
Der
rheinland-pfälzische Landtag hat mit der letzten Änderung des
Landesbestattungsgesetzes Kommunen die rechtliche Möglichkeit eröffnet
Grabsteine aus Kinderarbeit auf den Friedhöfen zu untersagen. Dies können die
Kommunen in ihrer Friedhofssatzung regeln.