Betreff
Keine Grabsteine aus Kinderarbeit auf Mainzer Friedhöfen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
0248/2020
Art
Anfrage (Stadtrat)

Der rheinland-pfälzische Landtag hat mit der letzten Änderung des Landesbestattungsgesetzes Kommunen die rechtliche Möglichkeit eröffnet Grabsteine aus Kinderarbeit auf den Friedhöfen zu untersagen. Dies können die Kommunen in ihrer Friedhofssatzung regeln.